23 Apr.

Alkoholgrenzen beim Motorradfahren: Das gilt in Österreich!

Auch Motorradfahrer müssen sich an Promillegrenzen halten. An welche genau, lesen Sie in diesem Beitrag.

Das Bild zeigt einen schnellen Motorradfahrer in einer Kurve.
© Pixabay/christels

Die Tage werden länger, das Wetter beständiger und die Temperaturen steigen wieder. Der Einzug des Frühlings lockt auch die österreichischen Motorradfahrer wieder aus der Winterpause. Dass der Ausflug auf dem motorisierten Zweirad nicht ungefährlich ist, zeigen regelmäßige Medienberichte über Verunfallte und ein Blick in die Statistik. Jedes Jahr werden mehrere Tausend Motorradfahrer bei Verkehrsunfällen verletzt oder sogar getötet. Die Unfallursachen reichen von Ablenkung über zu hohe Geschwindigkeit bis hin zu Alkoholisierung beteiligter Verkehrsteilnehmer. Die Promillegrenze von 0,5 Promille für Autofahrer ist gemeinhin bekannt. Gibt es in Österreich auch Alkoholgrenzen, die es auf dem Motorrad einzuhalten gilt? Und wenn ja, wie hoch liegen diese?

Alkoholgrenzen für Motorradfahrer in Österreich

Sowohl die Straßenverkehrsordnung (StVO) als auch das Führerscheingesetz (FSG) schreiben klar vor, wie es sich mit Alkohol im Straßenverkehr verhält. Wer am Verkehr teilnehmen möchte, muss die entsprechende Verkehrstauglichkeit aufweisen, um sich sicher und regelkonform verhalten zu können. Für Motorradlenker, die sich noch in der Probezeit befinden, und für jene, die das 20. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, gilt eine Alkoholgrenze von 0,1 Promille oder 0,05 mg/l. Nach dem Ende der Probezeit gilt für Motorradfahrer gleich wie für Autofahrer in Österreich die Promillegrenze von 0,5 Promille. Überschreitet man diese Grenze, müssen eine Verwaltungsstrafe entrichtet und unterschiedliche Maßnahmen absolviert werden. Die Höhe der Strafe und welche Maßnahmen das genau sind, hängt von der Schwere der Alkoholisierung und teilweise auch von der Entscheidung der Behörde ab.

Alkoholgrenzen beim Motorradfahren und die Strafen

Strafgrund (H3) Strafbetrag (H3)
Ab 0,5 Promille (0,25 mg/l Atemluft) 300 bis 3.700 Euro
Ab 0,8 Promille (0,4 mg/l Atemluft) 800 bis 3.700 Euro
Ab 1,2 Promille (0,6 mg/l Atemluft) 1.200 bis 4.400 Euro
Ab 1,6 Promille (0,8 mg/l Atemluft) 1.600 bis 5.900 Euro
Verweigerung des Alkotests 1.600 bis 5.900 Euro
Beeinträchtigung durch Drogen 800 bis 3.700 Euro

Mehr zu den Alkoholgrenzen und ihren Rechtsfolgen lesen Sie in diesem Dokument.

Promillegrenzen für Motorrad-Beifahrer

Dass sich der Lenker eines Motorrads an gesetzlich geregelte Promillegrenzen halten muss, ist naheliegend und nachvollziehbar. Doch gelten diese Regelungen auch für Beifahrer auf dem Motorrad? Im Gegensatz zu einem Auto müssen Beifahrer am Motorrad über ein gewisses koordinatives Geschick verfügen, um vor allem in Kurven ihr Gleichgewicht halten zu können und so keinen Sturz zu verursachen. Bei Betrunkenen ist es mit dem Gleichgewicht nicht mehr weit her. Demnach stellen betrunkene Beifahrer am Motorrad ein erhebliches Sicherheitsrisiko dar. Zwar schreibt das Gesetz Mitfahrenden am Sozius des Motorrads keine Promillegrenzen vor, doch ist der Fahrer zu jeder Zeit für die Sicherheit seines Fahrzeugs verantwortlich. Sobald die uneingeschränkte Verkehrstüchtigkeit des Fahrzeugs nicht mehr garantiert werden kann, haftet der Fahrer für die Inbetriebnahme und für alle möglichen daraus resultierenden Folgen. Kommt es aufgrund eines betrunkenen Beifahrers gar zu einem Unfall, können sowohl Fahrer als auch Beifahrer rechtlich zur Verantwortung gezogen werden.

Alkoholgrenzen beim Motorradfahren: Das gilt in Österreich!

Wer dabei erwischt wird, wie er mit mehr als 0,5 Promille mit dem Motorrad unterwegs ist, hat neben den Verwaltungsstrafen mit weiteren Konsequenzen zu rechnen. Ab 0,8 Promille stehen neben dem Bußgeld auch der Führerscheinentzug und die Absolvierung eines Verkehrscoachings an. Bei einem Alkoholisierungsgrad zwischen 1,2 und 1,59 Promille wird die Absolvierung einer Nachschulung verordnet, über 1,6 Promille kommt noch eine verkehrspsychologische Untersuchung hinzu. Kommt es zu einem Unfall, kann es auch bei einer Alkoholisierung unter 0,5 Promille zum Entzug des Führerscheins kommen, was in jedem Fall auch arbeitsrechtliche und versicherungsrechtliche Folgen haben kann.

Zusammengefasst: Wer sich am Straßenverkehr beteiligen möchte, tut unabhängig von der Fortbewegungsart gut daran, dies in einem zurechnungsfähigen Zustand zu tun. Motorradfahrer werden häufig übersehen und sind dadurch und aufgrund der fehlenden Knautschzone von vornherein einem größeren Unfallrisiko ausgesetzt. Gerade in diesen gefährlichen Situationen ist es daher umso wichtiger, schnell und richtig reagieren zu können.

Das könnte Sie auch interessieren:

Bescheid hochladen