Welche Folgen eine Alkoholisierung im Straßenverkehr auch für Fußgänger haben kann, lesen Sie hier.
Ob der Heimweg von der Firmenfeier oder nach dem Feierabendbier mit Freunden – alkoholisiert im Straßenverkehr unterwegs zu sein, ist nie ein Kavaliersdelikt. Die 0,5-Promille-Grenze ist den meisten Menschen durchaus bewusst und so verzichten viele auf die Heimfahrt mit dem Auto und steigen stattdessen auf andere Transportmittel um. Neben einer teuren Taxifahrt nach Hause erscheint da das Zufußgehen als attraktivere und ebenfalls rechtssichere Alternative. Dieser Schein trügt jedoch: Zwar gibt es keinen Gesetzestext, der alkoholisierten Fußgängern die Teilnahme am Straßenverkehr untersagt, dennoch kann der Fußweg unter Alkoholeinfluss Konsequenzen haben.
Grundsätzlich gilt für Lenker von Kraftfahrzeugen eine Promillegrenze von 0,5 bei der Inbetriebnahme des Fahrzeugs. Doch nicht nur Alkohol am Steuer kann im Straßenverkehr zur Gefahr werden: Auch alkoholisierte Fußgänger können ihr eigenes Leben und das anderer Verkehrsteilnehmer gefährden. Wer zu viel getrunken hat, kann sich schlechter orientieren, wird risikobereiter und unvorsichtiger. Alkoholisierte Fußgänger treten im falschen Moment auf die Straße oder halten sich an gefährlichen Stellen wie in der Dunkelheit hinter Kurven auf. Bereits geringe Mengen Alkohol können die Reaktions- und Wahrnehmungsfähigkeit dabei massiv einschränken, bei 0,5 Promille ist die Unfallgefahr daher bereits doppelt so hoch wie im nüchternen Zustand.
Feste Promillegrenzen, die gesetzlich geregelt sind, gibt es für Fußgänger nicht, aber in Einzelfällen, speziell wenn es zu Unfällen kommt, kann die Polizei die Fahreignung der betroffenen Person anzweifeln und den Führerschein entziehen. Auch bei wiederholter Verwarnung durch die Exekutive kann es zum Entzug der Lenkberechtigung kommen. In diesen Fällen ist das Argument der Polizei, dass die Verkehrszulässigkeit der betroffenen Personen nicht mehr gegeben ist, was sie zu einer Gefahr im Straßenverkehr macht.
Nicht nur der Führerschein kann im Ernstfall abgenommen werden, auch teuer kann ein alkoholisierter Heimweg zu Fuß werden, wenn man in diesem Zustand den Unfall einer anderen Person verursacht. Es genügt schon, wenn sich ein vorbeifahrender Radfahrer aufgrund plötzlicher, unerwarteter Bewegungen durch einen Fußgänger so erschreckt, dass er zu Sturz kommt. Der alkoholisierte Fußgänger lässt dabei die gebotene Sorgfalt im Straßenverkehr außer Acht. In diesem Fall ist Schadensersatz zu zahlen, was je nach Schwere des Unfalls durchaus teuer werden kann.
Neben alkoholisierten Fußgängern haben auch Fahrrad- oder Scooter-Fahrer keinen Freibrief, was die alkoholisierte Teilnahme am Straßenverkehr betrifft. Radfahrer trifft genauso wie Autofahrer eine gesetzliche Promillegrenze, für sie beträgt diese jedoch 0,8 Promille. Wer diese Grenze überschreitet, muss mit Strafen von 800 Euro oder mehr rechnen. Es kann sogar zu einer Entziehung der Lenkberechtigung kommen. Ähnliches gilt für Fahrer von E-Scootern. Grundsätzlich gelten für sie dieselben Vorschriften wie für Radfahrer, was eine alkoholisierte Fahrt mit dem E-Scooter ebenfalls teuer werden lassen könnte.
Grundsätzlich lässt sich festhalten, dass die alkoholisierte Teilnahme am Straßenverkehr in keinem Fall eine gute Idee ist. Nicht nur Autofahrer, Radfahrer und Lenker von E-Scootern sind im alkoholisierten Zustand einem höheren Risiko ausgesetzt. Fußgänger begeben sich in dieselbe Gefahr. Daher ist der Heimweg im Taxi oder mit einer Mitfahrgelegenheit definitiv die bessere Entscheidung, um sich Kosten und rechtliche Konsequenzen zu sparen.
Tipp: Mehr zu den gesetzlichen Promillegrenzen im Straßenverkehr erfahren Sie auf https://www.verkehrscoaching.com/promillewerte-und-rechtsfolgen/
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