Wie Sie nach dem Verlust Ihrer Lenkberechtigung den Antrag auf Wiedererteilung stellen können, lesen Sie hier.
Die rechtlichen Folgen von Delikten im Straßenverkehr sind gesetzlich klar geregelt. Neben Geldstrafen kann es zum Entzug des Führerscheins kommen und es werden Maßnahmen, wie die Nachschulung und die verkehrspsychologische Untersuchung, angeordnet.
Nur dann, wenn diese Maßnahmen bis zu einem bestimmten Zeitpunkt absolviert werden, ist die Wiederausfolgung des Führerscheins nach der Entziehung möglich. Doch was passiert, wenn man die vorgegebenen Fristen nicht einhält und der Führerschein aus diesem Grund entzogen bleibt? Dies kann im schlimmsten Fall dazu führen, dass die Lenkberechtigung erlischt. Für die Wiedererteilung der Lenkberechtigung ist dann ein Antrag zu stellen. Welche Voraussetzungen dafür gelten, haben wir hier für Sie zusammengefasst.
Wem der Führerschein entzogen wird, der erhält in weiterer Folge einen Bescheid der zuständigen Behörde. In diesem Bescheid wird angeführt, welche Maßnahmen innerhalb welchen Zeitraumes zu absolvieren sind, um die Lenkberechtigung zurückzubekommen. Darüber hinaus ist die Führerscheinentzugsdauer darin klar definiert.
Für Vergehen im Bereich zwischen 1,2 und 1,59 Promille Blutalkohol gilt beispielsweise eine Führerscheinentzugsdauer von mindestens vier Monaten, darüber hinaus muss eine Nachschulung besucht und eine Geldstrafe bezahlt werden. Für Vergehen ab 1,6 Promille bleibt der Führerschein für mindestens sechs Monate entzogen, zusätzlich zur Nachschulung muss auch noch eine verkehrspsychologische Untersuchung sowie eine amtsärztliche Untersuchung absolviert und ebenso eine Geldstrafe bezahlt werden. Hält man sich nicht an die Vorgaben innerhalb der vorgegebenen Frist, kann man den Führerschein nach dem Entzug erst abholen, wenn alle erforderlichen Maßnahmen erfüllt sind. Ist man insgesamt 18 Monate lang nicht im Besitz einer gültigen Lenkberechtigung, erlischt diese sogar vollständig – es muss dann ein Antrag auf Wiedererteilung der Fahrerlaubnis gestellt werden.
Achtung: Ein Führerscheinentzug erfolgt im Allgemeinen nicht erst ab 1,2 Promille, sondern kann schon bei Delikten mit geringeren Blutalkoholwerten angeordnet werden. Bereits ab 0,8 Promille Blutalkohol droht ein ein- bis dreimonatiger Entzug des Führerscheins, eine Geldstrafe sowie die Absolvierung eines Verkehrscoachings. Eine tabellarische Darstellung der jeweiligen Alkoholgrenzen und Rechtsfolgen für Führerscheinbesitzer (auch in der Probezeit) finden Sie in unserer Rubrik Fragen & Antworten.
Kommt es zum Erlöschen des Führerscheins, muss bei der zuständigen Behörde ein Antrag auf Wiedererteilung der Lenkberechtigung gestellt werden. Dieser Antrag wird aber auch nur dann erfolgreich sein, wenn die Maßnahmen (Verkehrscoaching, Nachschulung, verkehrspsychologische Untersuchung), die aufgrund des begangenen Delikts angeordnet wurden, positiv absolviert wurden.
Das entsprechende Formular zur Wiedererteilung des Führerscheins erhalten Sie bei Ihrer Führerscheinbehörde oder finden Sie auf der Website oesterreich.gv.at zum Download. Um den Antrag einreichen zu können, benötigen Sie die folgenden Unterlagen:
Darüber hinaus ist der praktische Teil der Führerscheinprüfung erneut zu absolvieren. Eine Wiederholung der theoretischen Fahrprüfung ist in der Regel nicht notwendig. Der Antrag auf Wiedererteilung der Lenkberechtigung kostet 60,50 Euro. Zusätzlich können noch Prüfgebühren und Kosten für ein etwaiges ärztliches Gutachten anfallen.
Zusammengefasst: Kommt es zu einem Führerscheinentzug, ist dem Bescheid zu entnehmen, innerhalb welcher Frist welche Maßnahmen zu absolvieren sind. Wird diese Frist nicht eingehalten, bleibt der Führerschein entzogen, was nach 18 Monaten das Erlöschen der Lenkberechtigung zur Folge hat. Um den Führerschein zurückzuerhalten, müssen in diesem Fall die verordneten Maßnahmen nachgeholt werden, zudem muss ein Antrag auf Wiedererteilung der Lenkberechtigung gestellt werden.
Weitere lesenswerte Artikel zu diesem Thema: