10 Jan

Autofahren mit Gips: Darf man das?

Ob das Lenken eines Fahrzeugs mit Gips in Österreich erlaubt ist und was Sie dabei beachten müssen.

Gipsfuß
© Freepik/pvproductions

Darf man mit Gips Auto fahren? 

Es gibt keine konkrete gesetzliche Regelung, die das Betreiben von Fahrzeugen allgemein oder im Speziellen das Autofahren mit Gips ausdrücklich verbietet. Ein solches Verbot kann sich aber aus diversen anderen Vorschriften des Verkehrsrechts ergeben. Das KFV empfiehlt jedenfalls das Fahren in einem körperlich beeinträchtigten Zustand zu unterlassen. Laut § 58 StVO (Straßenverkehrsordnung) darf ein Lenker sein Fahrzeug nur in Betrieb nehmen, wenn er sich körperlich und psychisch dazu in der Lage befindet. Laut § 102 KFG (Kraftfahrgesetz) muss er überdies das Lenkrad mit mindestens einer Hand festhalten und hat sich im Verkehr der Eigenart des Fahrzeugs entsprechend zu verhalten. Er muss nämlich nicht nur imstande sein, am Straßenverkehr teilzunehmen, sondern im Ernstfall (wie zum Beispiel bei einem Unfall) entsprechend reagieren können. Auch Fahrzeuge mit Automatik mit Gips zu fahren, ist daher nicht empfehlenswert.

Alles in allem ist das Fahren mit Gips also in den meisten Fällen nicht nur sehr schwierig, sondern auch verboten.

Autofahren mit Gipsfuß oder Gipsarm: Das sind die Konsequenzen 

Kommt es beim Autofahren mit Gipsfuß oder Gipsarm zu einer Kontrolle, kann im Einzelfall dem Lenker von der Polizei eine Untauglichkeit zur Lenkung des Fahrzeugs attestiert werden, was mit einer Geldstrafe geahndet wird. Bei einem Unfall kann dem Lenker mit Gips fahrlässiges Verhalten oder Mitverschulden vorgeworfen werden. Das resultiert dann darin, dass im Haftpflichtbereich ein Malus entsteht und im Kaskobereich die Versicherung leistungsfrei werden kann.

Weiterführende Literatur: Zahlen die Versicherungen, wenn bei einem Verkehrsunfall Alkohol im Spiel war? Wir haben alle Infos zu den Konsequenzen durch die Versicherung bei Alkohol am Steuer.

Kommen bei dem Unfall gar Personen zu Schaden, kann dem Lenker im Gips fahrlässige Körperverletzung vorgeworfen werden. Es kann zu einer Vernehmung und Verurteilung durch ein Strafgericht kommen. Oft leiden Unfalllenker jahrelang an den psychologischen Spätfolgen ihres Handelns. Ein Thema, das das KFV in einem Beitrag über Traumata nach Unfällen behandelt hat. Vor Fahrtantritt sollte man also reflektieren, ob man körperlich und psychisch dazu in der Lage ist, am Straßenverkehr teilzunehmen – und mit Gipsverband bzw. mit Gipsschiene das Autofahren lieber bleiben lassen.

Daran erkennt man, dass man nicht fahrtauglich ist 

Für ein großes Unfallrisiko sorgt eine Übermüdung des Fahrers. Schwere Augen, starkes Gähnen und Konzentrationsprobleme sind die ersten Anzeichen für Müdigkeit, welche von Fahrern jedoch oft ignoriert werden. Es droht ein gefährlicher Sekundenschlaf, der in einem schweren Unfall resultieren kann. Sorgen Sie deshalb für ausreichenden Schlaf und verzichten Sie am Abend vor der Fahrt auf exzessiven Alkoholkonsum. Regelmäßige Pausen tragen dazu bei, eine lange Autofahrt aktiver und damit sicherer zu gestalten.

Schwieriger ist es, eine Restalkoholisierung vom Vorabend zu bemerken. Faustregel ist, dass der menschliche Körper durchschnittlich „nur“ 0,1 Promille Blutalkoholkonzentration pro Stunde abbaut. Wer am Vorabend also länger feiert, muss am nächsten Morgen nicht nur mit einem Kater, sondern auch mit einer kritischen Restalkoholisierung rechnen. Gehen Sie auf Nummer sicher und lassen Sie Ihr Fahrzeug lieber stehen. Wer alkoholisiert am Steuer erwischt wird, riskiert nicht nur Strafen und Führerscheinentzug, sondern auch sein Leben.

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