Wer aufgrund einer Sehschwäche beim Autofahren eine Sehhilfe braucht, sollte folgendes beachten.
Laut Expertenmeinung ist jeder zweite junge Mensch in Europa von Kurz- oder Weitsichtigkeit betroffen und benötigt eine Sehhilfe. Beim Ausstellen des Führerscheins wird die Sehhilfe als Zahlencode auf der Führerscheinscheckkarte vermerkt.
01.: „Korrektur des Sehvermögens und/oder Augenschutz“. Dieser Vermerk wird durch einen Untercode ergänzt, welcher die notwendige Sehhilfe bestimmt.
01.01: Brille
01.02: Kontaktlinsen
01.05: Augenschutz
01.06: Brillen oder Kontaktlinsen
01.07: Spezifische optische Hilfe
Wichtig: Steht im Führerschein der Vermerk 01.01. („Brille“), darf nicht mit Kontaktlinsen oder umgekehrt beim Vermerk 01.02 („Kontaktlinsen“) nicht mit Brille gefahren werden. Bei Verstoß droht dem Lenker eine Geldstrafe. Im Wiederholungsfall kann es auch zu einem Führerscheinentzug kommen.
Ist die Fehlsichtigkeit gering, kann es vorkommen, dass man die Brille mal vergisst. Das Fahren ohne vorgeschriebene Sehhilfe ist jedoch nicht nur ein Verstoß gegen das Gesetz, es stellt auch eine Gefährdung des Straßenverkehrs da. Bei einem Unfall droht deshalb ein Strafverfahren vor Gericht, außerdem können hohe Schadenersatzforderungen gestellt werden. Das Tragen einer Sehhilfe bei Fehlsichtigkeit ist also ein Muss.
Der Unterschied zwischen dem Fahren mit und ohne Sehhilfe kann gravierend sein. (© KFV)Bis eine Sehschwäche erkannt wird, können oftmals Monate vergehen. Eine jährliche Überprüfung der Sehleistung trägt wesentlich zur eigenen Verkehrssicherheit bei und schützt vor bösen Überraschungen. Bei einigen körperlichen Anzeichen sollte zügig eine Untersuchung durchgeführt werden. Diese können sein:
Tipp: Einen schnellen und unverbindlichen Sehtest können Sie online über die Zeiss-Webseite unter https://visionscreening.zeiss.com/de-AT durchführen.
Die optische Wahrnehmung kann durch viele Faktoren beeinflusst werden. Beim Lenken eines Fahrzeuges kann beispielsweise hohe Geschwindigkeit oder Ablenkung dazu führen, dass Elemente im Augenwinkel – am Rand des Sichtfeldes – schwer oder gar nicht wahrgenommen werden. Dieses Phänomen ist bekannt als der Tunnelblick. Beim Fahren unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen steigert der Tunnelblick das Risiko zu verunfallen immens.
Zum Schutz anderer Verkehrsteilnehmer und des Lenkers selbst gelten strenge Promillegrenzen, deren Missachtung je nach Schwere der Intoxikation mit Strafe, einer Vormerkung oder Führerscheinentzug geahndet wird. Bei besonders schweren Vergehen können eine Nachschulung, ein Verkehrscoaching und eine verkehrspsychologische Untersuchung angeordnet werden.
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