Ab welchen Promillewerten neben einer Geldstrafe noch weitere Konsequenzen drohen erfahren Sie hier.
Ein Gläschen zu viel zu trinken und sich dann hinters Steuer zu setzen ist kein Kavaliersdelikt. Neben hohen Geldstrafen ist bei einer Anzeige durch die Exekutive je nach ermitteltem Promillewert mit dem Führerscheinentzug sowie weiteren begleitenden Maßnahmen wie einem Verkehrscoaching, einer Nachschulung oder einer verkehrspsychologischen und amtsärztlichen Untersuchung zu rechnen.
Jedes Glas mehr erhöht nicht nur die Unfallgefahr, sondern auch das Strafausmaß, das im Zusammenhang mit Trunkenheit am Steuer verhängt wird. Bei einer Alkoholisierung bis 1,19 Promille droht eine Geldstrafe ab 300 und bis zu 3.700 Euro. Außerdem wird zwischen 0,5 und 0,79 Promille eine Vormerkung eingetragen, ab 0,8 Promille entzieht die Behörde den Führerschein und ordnet die Teilnahme an einem Verkehrscoaching an. Werden bei der Kontrolle zwischen 1,2 Promille und 1,59 Promille gemessen, wird statt des Verkehrscoachings die Teilnahme an einer Nachschulung fällig. Zusätzlich droht der Führerscheinentzug für mindestens vier Monate und ein saftiges Bußgeld von 1.200 bis 4.400 Euro. Bei 1,6 Promille oder mehr muss sich der Betroffene zusätzlich der Teilnahme an einer verkehrspsychologischen und/oder amtsärztlichen Untersuchung unterziehen; die Geldstrafe steigt auf 1.600 bis 5.900 Euro. Die nachfolgende Übersicht zeigt, ab welchem Promillewert welche Konsequenzen genau drohen:
Promillewerte | Strafe |
0,5 bis 0,79 Promille | Geldstrafe: € 300 bis € 3.700 Maßnahme: Vormerkung |
0,8 bis 1,19 Promille | Geldstrafe: € 800 bis € 3.700 Entzugszeit: 1 Monat (bzw. mind. 3 Monate bei Unfall oder Wiederholung) Maßnahme: Verkehrscoaching (bei Wiederholung Nachschulung) |
1,2 bis 1,59 Promille | Geldstrafe: € 1.200 bis € 4.400 Entzugszeit: mind. 4 Monate Maßnahme: Nachschulung |
ab 1,6 Promille oder Verweigerung der Untersuchung | Geldstrafe: € 1.600 bis € 5.900 Entzugszeit: mind. 6 Monate Maßnahmen: Nachschulung, verkehrspsychologische Untersuchung, amtsärztliche Untersuchung |
Achtung: Wiederholungstätern blüht bei einem wiederholten Vergehen jedenfalls die Verlängerung der Entzugszeit. Auch Probeführerscheinbesitzer müssen bei einem „Gläschen“ mehr besonders aufpassen, denn für sie gilt als Grenze ein 0,1 Promillewert. Wer diese missachtet, muss mit der Teilnahme an einer Nachschulung sowie der Verlängerung der Probezeit rechnen. Die genauen Rechtsfolgen für Probeführerscheinbesitzer bei Trunkenheit am Steuer können im Beitrag „Nachschulung für Probeführerscheinbesitzer“ nachgelesen werden.
Dass genügend Schlaf und etwaige Hausmittelchen für einen vollständigen Alkoholabbau über Nacht sorgen, ist ein weit verbreiteter Mythos. Auch am Morgen danach kann eine noch vorhandene Blutalkoholkonzentration für eine Beeinträchtigung sorgen – gerade dann, wenn man sich eigentlich fit fühlt. In der Regel baut der Körper nämlich nur maximal 0,1 bis 0,15 Promille pro Stunde ab. Aus diesem Grund wird auch am Morgen danach zu besonderer Vorsicht im Straßenverkehr geraten. Im Zweifelsfall entscheidet man sich besser für öffentliche Verkehrsmittel oder ein Taxi.
Ist die sichere Fahrt nach Hause bereits im Vorfeld geklärt, kann man bedenkenlos feiern und das Auto getrost stehen lassen. Dadurch ist man nicht nur von hohen Strafen gefeit, sondern man trägt maßgeblich zur eigenen Sicherheit und die der anderen Verkehrsteilnehmer bei. Sind Sie dennoch unter Alkoholeinfluss gefahren und die Teilnahme an einer Nachschulung steht an, dann können Sie Ihren Wunschtermin bequem online buchen.
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