Aggressives Fahrverhalten und Drängeln können schwere Unfälle verursachen. Es drohen hohe Strafen und gegebenenfalls der Führerscheinentzug.
Zu schnelles Fahren, ungeduldige Überholmanöver, kaum Abstand zum vorderen Fahrzeug: Wer regelmäßig Auto fährt, kennt diesen Typ Fahrzeuglenker bestimmt. Dieses ärgerliche Verhalten irritiert nicht nur andere Verkehrsteilnehmer, es führt auch zu schweren Verkehrsunfällen – oftmals mit Personenschaden. Traurigerweise kostet die Missachtung des erforderlichen Sicherheitsabstandes immer noch Menschenleben. Völlig zurecht sind deshalb für Drängeln im Straßenverkehr schwere Strafen vorgesehen.
Der Abstand zum voranfahrenden Fahrzeug muss so gewählt werden, dass sicheres Anhalten gewährleistet ist und sollte mindestens zwei Sekunden betragen. Je nach Geschwindigkeit, Fahrbahnverhältnissen und Art des Fahrzeuges kann sich der notwendige Abstand auch vervielfachen.
© Car vector created by freepik
Ist der Abstand zu gering aber noch mindestens 0,4 Sekunden, droht eine Verwaltungsstrafe bis zu 726 Euro. Bei einem geringeren Abstand von weniger als 0,4 Sekunden beträgt die Verwaltungsstrafe bereits zwischen 72 und 2.180 Euro. Außerdem erfolgt bei Abständen von 0,2 bis unter 0,4 Sekunden eine Vormerkung im Vormerksystem. Bei einem Abstand unter 0,2 Sekunden zum vorderen Fahrzeug (das wären bei 130 km/h gerade mal 7 Meter) gilt der Lenker als nicht mehr verkehrszuverlässig: Es erfolgt ein Führerscheinentzug für mindestens sechs Monate. Unter Umständen führt dies auch zu einer gerichtlichen Strafe wegen Nötigung (da Fahrzeuglenker mit diesem aggressiven Verhalten andere Verkehrsteilnehmer mit Nachdruck zum Ausweichen zwingen wollen).
Bei einer zweiten Vormerkung in einem Zeitraum von zwei Jahren – auch wenn eine Vormerkung aufgrund eines anderen Delikts erfolgte – wird die Missachtung des Sicherheitsabstandes noch teurer: Bleibt man mit seinem Abstand zum Vorderfahrzeug unter 0,4 Sekunden, ist zusätzlich zu oben genannten Maßnahmen eine kostspielige Nachschulung zu absolvieren. Bei einem Sicherheitsabstand von unter 0,2 Sekunden ordnet die Behörde bereits bei der ersten Übertretung eine Nachschulung an. Bei der zweiten Übertretung innerhalb von vier Jahren muss der Lenker in diesem Fall sogar zum Amtsarzt und zur verkehrspsychologischen Untersuchung.
Den erhofften Geschwindigkeitsbonus erhält man durch Drängeln übrigens nicht. Breit angelegte Studien ergaben nur minimale Unterschiede, meist waren es nur wenige Sekunden Vorsprung. Wer also schnell und sicher ans Ziel kommen will, passt sich lieber dem Verkehrsfluss an.
Wer einen zu geringen Abstand zum vorderen Fahrzeug einhält, riskiert nicht nur einen schweren Unfall, sondern auch saftige Strafen, eine Nachschulung, den Führerscheinentzug und sogar eine Überprüfung der Fahreignung durch den Amtsarzt und/oder Verkehrspsychologen. Wer mit zwei Sekunden Abstand fährt, fährt auch mit Anstand.
Folgende Themen könnten Sie auch interessieren: