03 Jun

Drogen am Steuer – Strafen und Konsequenzen in Österreich

Warum das Lenken eines Fahrzeuges unter Suchtgiftbeeinträchtigung gesetzlich verboten ist.

Junge Frau verzweifelt hinterm Steuer
© iStock/narvikk

Drogen am Steuer: Eignungsbeeinträchtigung im Straßenverkehr

Wer ein Fahrzeug lenkt, muss körperlich und geistig in der Lage sein, dieses zu beherrschen oder die Verkehrsregeln zu befolgen – andernfalls macht man sich strafbar. Vor allem der Konsum von Suchtgift führt dazu, dass die erforderliche Fahreignung nicht gegeben ist. Daher dürfen Personen, die durch Drogen beeinträchtigt sind, ein Fahrzeug weder lenken noch in Betrieb nehmen.

Wird dagegen verstoßen und in einem Drogentest die Beeinträchtigung durch Suchtgift festgestellt, drohen rechtliche Konsequenzen, u. a. Mitteilung an die zuständige Gesundheitsbehörde, Geldstrafe, Führerscheinentzug, Teilnahme an einem Verkehrscoaching oder einer Nachschulung, amtsärztliche und verkehrspsychologische Untersuchung.

Zu beachten ist jedoch, dass es bei einer Beeinträchtigung durch Suchtgift – im Gegensatz zu einer Beeinträchtigung durch Alkohol – keine Grenzwerte gibt. Ausschlaggebend für die Rechtsfolgen ist gemäß den gesetzlichen Bestimmungen ausschließlich die durch einen Arzt festgestellte Beeinträchtigung des Lenkers.

Die Suchtgift-Beeinträchtigungsprüfung im Überblick

Wenn aufgrund des Fahrverhaltens, eines Unfalls und/oder körperlicher Auffälligkeiten der Verdacht einer Beeinträchtigung durch Suchtgift besteht, führt die Polizei den Betroffenen dem Arzt vor. Hierfür gibt es folgendes Stufenmodell:

  1. Verdachtsprüfung:
    Die Beeinträchtigung wird von der Polizei z. B. mithilfe eines Drogencheckformulars geprüft. Liegen für den Exekutivbeamten Anhaltspunkte vor, die eine konkrete Vermutung auf Suchtgift begründen, lässt dieser den Lenker zum Arzt bringen.
  2. Speichelprobe:
    Liegt zwar keine konkrete Vermutung auf Suchtgift, jedoch auf allgemeine Beeinträchtigung vor, kann die Polizei ein Speichelvortestgerät einsetzen. Ergibt dieses eine Beeinträchtigung durch Drogen oder wird die Speichelprobe verweigert, wird auch in diesen Fällen die Vorführung zum Arzt angeordnet.
  3. Klinische Untersuchung:
    Die Polizei begleitet den Fahrzeuglenker vom Ort der Anhaltung zum Untersuchungsort. Bei der klinischen Untersuchung stellt der zuständige Arzt die Beeinträchtigung fest.
  4. Bluttest:
    Stellt der Arzt eine Beeinträchtigung des Lenkers durch Suchtgift fest, führt er anschließend eine Blutabnahme durch. Hierbei ist zu beachten, dass eine Durchführung der Blutabnahme gegen den Willen der Person nicht möglich ist – bei Verweigerung droht jedoch eine höhere Strafe.

    Die Kosten für die Blutuntersuchung sind von der untersuchten Person nur dann zu tragen, wenn eine Suchtgiftbeeinträchtigung festgestellt

Maßnahmen für das Lenken eines Fahrzeuges in einem durch Suchtgift beeinträchtigten Zustand

Lenker, die von der Polizei erwischt werden, wenn sie ihr Fahrzeug in einem durch Suchtgift beeinträchtigten Zustand führen, müssen tief in die Tasche greifen: Zum einen fallen die Kosten für die Blutuntersuchung an, weiters muss die Geldstrafe für das Verkehrsdelikt (diese kann zwischen 800 und 3700 Euro betragen) beglichen werden und schlussendlich auch noch die Kosten für die zu absolvierende Maßnahme (Kosten gesetzlich festgelegt: zwischen 132 und 645 Euro) bezahlt werden. Welche Maßnahme (Verkehrscoaching oder Nachschulung) und ob eine verkehrspsychologische bzw. amtsärztliche Untersuchung absolviert werden muss, ist für den jeweiligen Fall im Gesetz geregelt.

Sie haben ein Drogendelikt begangen und möchten sich zu einer begleitenden Maßnahme und/oder verkehrspsychologischen bzw. amtsärztlichen Untersuchung anmelden? Unser Service Center hilft Ihnen gerne weiter! Bitte kontaktieren Sie uns telefonisch unter der Rufnummer 05 77 0 77-7 oder per Mail unter fuehrerscheinweg@kfv.at.

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