Warum das Lenken eines Fahrzeuges unter Suchtgiftbeeinträchtigung gesetzlich verboten ist.
Wer ein Fahrzeug lenkt, muss körperlich und geistig in der Lage sein, dieses zu beherrschen oder die Verkehrsregeln zu befolgen – andernfalls macht man sich strafbar. Vor allem der Konsum von Suchtgift führt dazu, dass die erforderliche Fahreignung nicht gegeben ist. Daher dürfen Personen, die durch Drogen beeinträchtigt sind, ein Fahrzeug weder lenken noch in Betrieb nehmen.
Wird dagegen verstoßen und in einem Drogentest die Beeinträchtigung durch Suchtgift festgestellt, drohen rechtliche Konsequenzen, u. a. Mitteilung an die zuständige Gesundheitsbehörde, Geldstrafe, Führerscheinentzug, Teilnahme an einem Verkehrscoaching oder einer Nachschulung, amtsärztliche und verkehrspsychologische Untersuchung.
Zu beachten ist jedoch, dass es bei einer Beeinträchtigung durch Suchtgift – im Gegensatz zu einer Beeinträchtigung durch Alkohol – keine Grenzwerte gibt. Ausschlaggebend für die Rechtsfolgen ist gemäß den gesetzlichen Bestimmungen ausschließlich die durch einen Arzt festgestellte Beeinträchtigung des Lenkers.
Wenn aufgrund des Fahrverhaltens, eines Unfalls und/oder körperlicher Auffälligkeiten der Verdacht einer Beeinträchtigung durch Suchtgift besteht, führt die Polizei den Betroffenen dem Arzt vor. Hierfür gibt es folgendes Stufenmodell:
Lenker, die von der Polizei erwischt werden, wenn sie ihr Fahrzeug in einem durch Suchtgift beeinträchtigten Zustand führen, müssen tief in die Tasche greifen: Zum einen fallen die Kosten für die Blutuntersuchung an, weiters muss die Geldstrafe für das Verkehrsdelikt (diese kann zwischen 800 und 3700 Euro betragen) beglichen werden und schlussendlich auch noch die Kosten für die zu absolvierende Maßnahme (Kosten gesetzlich festgelegt: zwischen 132 und 645 Euro) bezahlt werden. Welche Maßnahme (Verkehrscoaching oder Nachschulung) und ob eine verkehrspsychologische bzw. amtsärztliche Untersuchung absolviert werden muss, ist für den jeweiligen Fall im Gesetz geregelt.
Sie haben ein Drogendelikt begangen und möchten sich zu einer begleitenden Maßnahme und/oder verkehrspsychologischen bzw. amtsärztlichen Untersuchung anmelden? Unser Service Center hilft Ihnen gerne weiter! Bitte kontaktieren Sie uns telefonisch unter der Rufnummer 05 77 0 77-7 oder per Mail unter fuehrerscheinweg@kfv.at.
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