Fragen & Antworten
Sie fragen - wir antworten!
Haben Sie noch weitere Fragen?
Wir antworten Ihnen gerne direkt.
Bild ©: iStock/Rawpixel
Eine Übersicht über die Folgen von Alkohol am Steuer finden Sie in diesem Dokument.
Die Nachschulung findet üblicherweise in Gruppen von sechs bis elf Teilnehmern statt. Einzelkurse sind nur in begründeten Einzelfällen zulässig.
Niemand außer den KFV-Mitarbeitern und Ihrer zuständigen Führerscheinbehörde erfährt, dass Sie eine Nachschulung besuchen mussten. Ihre Daten werden vertraulich behandelt.
Wenn Sie innerhalb der letzten fünf Jahre bereits einmal eine Nachschulung absolviert haben und jetzt aufgrund desselben Delikts wieder zu einer Nachschulung antreten müssen, dann wird mit Ihnen zusätzlich ein Einzelgespräch geführt. Dieses Gespräch kostet zusätzlich 103 Euro.
Wenn Sie einen Kurstermin der Nachschulung versäumen, dann muss für diesen Termin ein Ersatzgespräch absolviert werden. Dieses Gespräch kostet bei einem Alkoholdelikt-Kurs 129 Euro, bei einem Verkehrsdelikt-Kurs 103 Euro zusätzlich. Es darf gesetzlich nur ein Termin versäumt und durch ein Ersatzgespräch ersetzt werden.
Sollten Sie bei der Alkoholkontrolle mehr als 1,6 Promille aufgewiesen haben oder als Verweigerer eingestuft worden sein, müssen Sie eine verkehrspsychologische Untersuchung (VPU) und eine Nachschulung absolvieren. Zusätzlich müssen Sie einen Amtsarzt aufsuchen. Wann - ob vor oder nach der VPU - und wie oft Sie den Amtsarzt konsultieren müssen, ist unterschiedlich. Detaillierte Informationen können Sie Ihrem Bescheid entnehmen. Bei Fragen zum amtsärztlichen Gutachten ist die für Sie zuständige Behörde Ihr Ansprechpartner.
Das KFV ist für die Erstellung fachärztlicher Gutachten nicht zuständig. Wenden Sie sich diesbezüglich bitte an einen Psychiater oder Neurologen in Ihrer Nähe.
Verkehrspsychologische Untersuchungen sind spätestens am Tag der Untersuchung zu bezahlen.
Nachschulungen sind bis spätestens zur vorletzten Kurssitzung zu bezahlen. Die Kursbestätigung darf - so schreibt es das Gesetz vor - erst bei vollständiger Bezahlung ausgestellt werden.Eine Barzahlung ist für unsere Produkte leider nicht möglich.
Ihr Reisepass reicht vollkommen aus, um sich auszuweisen. Dieser kann auch abgelaufen sein.
Wir akzeptieren alle Arten von amtlichen Lichtbildausweisen (z.B. Reisepass, Führerschein, Personalausweis).
Es ist nicht notwendig, sich zu Hause vorzubereiten oder Fahrschulwissen zu wiederholen. In der Nachschulung gibt es keine Prüfung!
Verkehrspsychologische UntersuchungAuch in der verkehrspsychologischen Untersuchung wird kein Fahrschulwissen abgefragt. Den Praxisteil der Untersuchung führen Sie an einem Testgerät durch, das sehr einfach zu bedienen ist und für das keine Computerkenntnisse erforderlich sind. Gerne können Sie nach kurzer telefonischer Rücksprache unsere Räumlichkeiten besuchen und sich die Testgeräte ansehen, um sich vorab ein Bild zu machen. Am Tag der Untersuchung können Sie jeden Test ausführlich in einer Übungsphase üben.
Die verkehrspsychologische Untersuchung muss laut Gesetz vor der Absolvierung der Nachschulung gemacht werden.
Bei einem negativen Ergebnis können Sie in einem Jahr erneut zur Untersuchung antreten. Der Amtsarzt kann auch einen früheren Untersuchungstermin genehmigen.
Sollte Deutsch nicht Ihre Muttersprache sein: Wir bieten Nachschulungen und Untersuchungen auch in anderen Sprachen an. Fragen Sie nach!
News & Aktuelles
führerscheinweg.at:
97 Mal in
Österreich
Wählen Sie Ihr gewünschtes Bundesland, um die Kursorte anzusehen!
Sie sind bei der Wahl nicht an das Bundesland Ihres Hauptwohnsitzes gebunden.