Was passiert, wenn’s passiert? Eine Verkehrspsychologin des KFV berichtet aus ihrem Berufsalltag.
Wer eine Nachschulung absolvieren muss, hat meist ein Verkehrsdelikt aufgrund von Alkohol begangen. Doch womit müssen Betroffene rechnen, wenn sie die Teilnahme an diesem Kurs von der Behörde angeordnet bekommen? Die KFV-Verkehrspsychogin Tina B. verrät Tipps für eine erfolgreiche Teilnahme und erklärt Hintergründe und Ziele der Nachschulung.
Ich arbeite bereits seit ca. sieben Jahren als Verkehrspsychologin für das KFV. Im Fokus meiner Tätigkeit steht immer der Mensch selbst – daher rührt auch die Leidenschaft für meinen Beruf.
Als Verkehrspsychologin wird man hauptsächlich mit Fehlern, die Verkehrsteilnehmer im Straßenverkehr begehen, konfrontiert. Da der Mensch jedoch weder ein Roboter noch eine Maschine ist, sondern ein Wesen mit Emotionen und verschiedenen Gemütszuständen, können Fehler immer und überall passieren. Wichtig ist jedoch, dass die Menschen aus ihren Fehlern lernen – und dabei helfen die Emotionen und Gemütszustände dann auch wieder. Unsere Aufgabe als Psychologen ist es dann, das Bewusstsein dafür zu schärfen. Nur dadurch kann erneutes Fehlverhalten im Straßenverkehr vermieden werden.
Ziel ist es, gemeinsam mit den Teilnehmern in der Nachschulung Strategien zu erarbeiten, um Alkohol und Autofahren künftig strikt zu trennen und Promillegrenzen zu beachten. Durch die intensive Auseinandersetzung mit den Gefahren von Alkohol am Steuer werden die Teilnehmer angeregt, die Umstände des Verkehrsdelikts zu reflektieren. Manchmal ist dazu auch eine Reflexion des eigenen Trinkverhaltens notwendig. Gemeinsam soll erreicht werden, dass der Betroffene seinen Führerschein auf Dauer behalten kann. Ganz nach dem Motto: Was muss passieren, damit es kein weiteres Mal passiert?
Zu Beginn der Nachschulung werden zunächst alle organisatorischen Punkte, wie Teilnahmebedingungen und die weiteren Termine, besprochen. In der ersten bzw. zweiten Einheit erfolgt auch eine Vorstellungsrunde der Teilnehmer, in welcher diese kurz von ihrem Delikt erzählen. Der Großteil des Kurses beschäftigt sich grundlegend mit dem Thema „Alkohol am Steuer“ und mit den ausschlaggebenden Faktoren für das Delikt. Neben der Informationsvermittlung durch den Kursleiter zu Themen, wie den rechtlichen Grundlagen oder der Wirkung von Alkohol im menschlichen Körper, kommen auch Gruppenarbeiten zum Einsatz. Gruppendiskussionen sind jederzeit möglich und sogar erwünscht, da die Teilnehmer dadurch aktiv in die Thematik einbezogen werden. Jeder Teilnehmer hat die Möglichkeit, Fragen zu stellen und über eigene Erfahrungen zu berichten. Die Kurse finden in der Regel einmal pro Woche für jeweils dreieinhalb Stunden statt. Eine Prüfung gibt es nicht und es wird auch kein Fahrschulwissen abgefragt!
Je aktiver der Teilnehmer am Kurs teilnimmt, desto nachhaltiger ist der Effekt der Nachschulung. Eine angenehme Atmosphäre trägt natürlich dazu bei, dass der Teilnehmer der Nachschulung offen über sein Alkohol-Vergehen spricht. Es ist wichtig, dass die Teilnehmer das Gefühl haben, ernst genommen und mit Respekt behandelt zu werden. Zwar hat jeder Einzelne, der in diesem Kurs sitzt, ein Delikt begangen, welches zum Nachschulungskurs und dem damit verbundenen Führerscheinentzug geführt hat, das heißt aber nicht, dass man als Kursleiter mit erhobenem Zeigefinger vor den Teilnehmern stehen muss. Genau das wäre nämlich der falsche Weg. Die Teilnehmer sollen zu richtigem Verhalten motiviert werden!
Keiner der Teilnehmer wird gezwungen, seine Erfahrung und den Delikthintergrund im Detail zu erzählen. Fakt ist jedoch: Je besser der Kursleiter über das Delikt des Teilnehmers informiert ist und über die Beweggründe dahinter Bescheid weiß (Wie viel wurde getrunken?, Warum wurde getrunken?, Wie kam es dazu, dass das Fahrzeug trotzdem in Betrieb genommen wurde?), desto spezifischer kann dieser die passenden Themen auswählen, damit der Teilnehmer den größtmöglichen Nutzen aus dem Kurs ziehen kann.
Wichtig ist es zu wissen, dass Besprochenes während der Nachschulung wegen Alkohol am Steuer nicht den geschützten Rahmen des Kurses verlässt – Verschwiegenheit wird beim KFV großgeschrieben!
Als Kursteilnehmer profitiert man am meisten vom Nachschulungskurs, wenn man offen über sein Delikt spricht. Nur dann kann der Kursleiter auf die jeweilige Situation des Teilnehmers eingehen und spezifisch auf die Bedürfnisse der Gruppe ausgewählte Themen ansprechen. Deshalb würde ich dem Teilnehmer nahe legen, sich aktiv an den Gruppendiskussionen zu beteiligen, Fragen zu stellen und seine Meinung zu äußern.
Zudem sind ein pünktliches und vor allem nüchternes Erscheinen (kein Alkohol) sowie die vollständige Bezahlung der Kursgebühr obligatorisch für die Ausstellung der Teilnahmebestätigung am Ende des Kurses. Dies ist Voraussetzung für den Wiedererhalt des Führerscheins.
Die Kosten für die Nachschulung in Österreich sind gesetzlich geregelt. Muss die Nachschulung aufgrund von alkoholauffälligem, verkehrsauffälligem oder drogenauffälligem Verhalten im Straßenverkehr absolviert werden, kostet diese 645 Euro. Für Nachschulungen nach dem Vormerksystem beträgt der Preis für den Gruppenkurs 198 Euro und für den Einzelkurs 206 Euro.
Wir danken Tina B. für das Interview. Für weitere Fragen zum Thema Nachschulung steht das Servicecenter des KFV jederzeit gerne zur Verfügung!