Bei welcher Geschwindigkeitsüberschreitung droht welche Strafe? Das KFV klärt auf.
Warum Geschwindigkeitsbeschränkungen einhalten, wenn die anderen doch auch alle zu schnell fahren? Was soll denn schon passieren, wenn man nur ein bisschen mehr aufs Gas drückt? Mit diesen oder ähnlichen Gedanken spielen viele Verkehrsteilnehmer, wenn sie sich mit dem Auto oder dem Motorrad im Straßenverkehr bewegen. Meist ist eine überhöhte und nicht angepasste Geschwindigkeit auf Stress, Ablenkungen oder Zeitdruck zurückzuführen. Häufig werden Geschwindigkeitsübertretungen aber auch bewusst begangen. Leider wird dadurch aber nicht nur die eigene Sicherheit, sondern vor allem auch die der anderen Verkehrsteilnehmer gefährdet – aus diesem Grund warten hier auch entsprechende Strafen.
Neben den Auswirkungen auf die Gesundheit, die häufig das Resultat von Unfällen sind, gibt es im Regelfall aber auch immer finanzielle Konsequenzen.
Doch die drohenden Geldstrafen sind für Raser oft kein Grund, das Schnellfahren einzustellen. Fakt ist außerdem, dass bei Nichteinhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auch der Entzug der Lenkberechtigung möglich ist und weiters die Teilnahme an einer Nachschulung für verkehrsauffällige Lenker und eine Fahrprobe fällig werden kann. Bei wiederholter oder extremer Raserei kann es sogar zur Beschlagnahme bzw. zum Verfall des Fahrzeugs kommen. Besondere Vorsicht gilt außerdem für Führerscheinneulinge – denn gerade in der Probezeit sollte man nicht geblitzt werden!
Viele Fahrzeuglenker sehen Geschwindigkeitsbeschränkungen nicht als gesetzliche Vorschrift an, sondern eher als eine Art Richtwert. Gefährlich wird es jedoch, wenn aufgrund einer nicht angepassten Geschwindigkeit und dem damit verbundenen verlängerten Bremsweg, nicht mehr rechtzeitig angehalten werden kann. Bei 70 km/h anstelle von 50 km/h bedeutet dies eine Verlängerung des Anhaltewegs um ganze 18 Meter – dadurch steigt das Unfall- und Verletzungsrisiko erheblich. Nicht nur die Folgen eines Unfalles, sondern vor allem auch entsprechende drohende Rechtsfolgen des Schnellfahrens sollen Rasern ins Bewusstsein rufen, wie wichtig die Einhaltung von Geschwindigkeitslimits ist. Die zu erwartenden Strafen verschärfen sich mit steigender Geschwindigkeit.
Welche Strafen bei Geschwindigkeitsübertretungen im Ortsgebiet verordnet werden, wann beim Schnellfahren eine Nachschulung droht und ab wann innerorts sogar der Führerschein weg sein kann, zeigt die nachfolgende Übersicht:
Geschwindigkeitsübertretung |
Strafe |
≤ 30 km/h |
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> 30 km/h |
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> 40 km/h |
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> 60 km/h |
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> 80 km/h |
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(*) Anm.: Bei einer wiederholten Übertretung innerhalb von vier Jahren ab der ersten Begehung verlängert sich je nach gemessener Geschwindigkeitsüberschreitung die Entzugszeit des Führerscheins.
Bei einer Geschwindigkeitsübertretung von über 30 km/h ist auf Freilandstraßen und auf Autobahnen mit einer Geldstrafe zwischen 150 und 5.000 Euro zu rechnen. Bei mehr als 50 km/h wird auch im übergeordneten Straßennetz eine Strafe von € 300 bis € 5.000 fällig. Ab wann außerorts der Führerschein weg ist, hängt von der Höhe der Geschwindigkeitsüberschreitung ab. Je nachdem, wie viel man zu schnell gefahren ist, kann die Lenkberechtigung für einen Zeitraum zwischen einem Monat und mindestens sechs Monaten entzogen werden. Darüber hinaus gilt es bei wiederholter Übertretung innerhalb von vier Jahren – wie auch im Ortsgebiet – eine Nachschulung und eine Fahrprobe zu absolvieren. Einzige Ausnahme: Ist man mehr als 90 km/h zu schnell, genügt auch ein einmaliges Vergehen – in diesem Fall muss man direkt zur Nachschulung und zur Fahrprobe! Fährt man innerhalb von vier Jahren wiederholt mehr als 90 km/h zu schnell, ist auch eine Untersuchung beim Amtsarzt und eine verkehrspsychologische Untersuchung zu absolvieren.
Vor allem Führerscheinneulinge sind im Straßenverkehr besonderen Gefahren ausgesetzt, da hier Anfängerrisiko sowie eine erhöhte Risikobereitschaft zusammentreffen. Doch gerade bei Probeführerscheinbesitzern gilt es, besonders darauf zu achten, dass Verkehrsregeln und damit auch Tempolimits eingehalten werden. Bei bestimmten schweren Verstößen, wie Geschwindigkeitsübertretungen, wird daher eine Nachschulung angeordnet. Wer als Führerscheinneuling geblitzt wird, bei dem verlängert sich außerdem auch die Probezeit.
Die nachfolgende Tabelle fasst die Strafen bei Geschwindigkeitsübertretungen im Ortsgebiet für Probeführerscheinbesitzer zusammen:
Geschwindigkeitsübertretung |
Strafe |
≤ 20 km/h |
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> 20 km/h |
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> 30 km/h |
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> 40 km/h |
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> 60 km/h |
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> 80 km/h |
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(*) Anm.: Bei einer wiederholten Übertretung innerhalb von fünf Jahren ab der ersten Begehung verlängert sich je nach gemessener Geschwindigkeitsüberschreitung die Entzugszeit des Führerscheins.
Sind Probeführerscheinbesitzer auf Freilandstraßen und Autobahnen mehr als 30 km/h zu schnell, ist mit einer Geldstrafe zwischen 150 und 5.000 Euro zu rechnen. Bei mehr als 40 km/h muss zudem eine Nachschulung inkl. Fahrprobe absolviert werden und die Probezeit verlängert sich um ein weiteres Jahr. Wer mit dem Probeführerschein mit mehr als 50 km/h zu schnell geblitzt wird, dem wird zusätzlich der Führerschein je nach Ausmaß der Überschreitung für einen Zeitraum zwischen einem Monat und mindestens sechs Monaten entzogen, außerdem wird eine Strafe zwischen 300 und 7.500 Euro verhängt. Fährt man innerhalb von vier Jahren wiederholt mehr als 90 km/h zu schnell, ist auch eine Untersuchung beim Amtsarzt und eine verkehrspsychologische Untersuchung zu absolvieren. Neuerdings sind darüber hinaus bei extremer Raserei auch eine Beschlagnahme bzw. der Verfall des Fahrzeugs vorgesehen.
Bitte denken Sie bei Ihrer nächsten Fahrt daran, zu schnelles Fahren einzustellen und Geschwindigkeitsbeschränkungen einzuhalten. Denn man weiß nie, ob für den Vordermann nicht eine unvorhersehbare Bremsung notwendig wird oder ein Kind plötzlich zwischen parkenden Autos auf die Straße läuft. In solchen Fällen entscheidet jeder Zentimeter, den das Fahrzeug früher zum Stillstand kommt!
Sie verringern damit Ihr Risiko, sich selbst oder andere Verkehrsteilnehmer zu gefährden, gleichzeitig können auch hohe Geldstrafen, der Entzug der Lenkberechtigung oder die Teilnahme an einer Nachschulung verhindert werden.
Sollte Ihnen aufgrund einer Geschwindigkeitsübertretung dennoch eine Nachschulung verordnet worden sein, können Sie sich direkt online zur Nachschulung anmelden oder unser Service Center kontaktieren.
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