Wie man den Führerscheinentzug anfechten kann und welche gesetzlichen Vorgaben es für einen Einspruch gibt.
Nicht nur privat, sondern auch beruflich sind viele Menschen auf ihr Kraftfahrzeug und damit auf einen gültigen Führerschein angewiesen. Ist dieser plötzlich weg, führt dies bei Betroffenen oftmals zu Verzweiflung und Ratlosigkeit. Zur Erhaltung der eigenen Mobilität stellt sich die Frage, ob ein Führerscheinentzug durch einen Einspruch noch abgewendet werden könnte. Tatsächlich besteht die Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen Einspruch gegen den Führerscheinentzug in Österreich zu erheben. Allerdings hat dieser nicht automatisch zur Folge, dass der Entzug der Lenkberechtigung ausbleibt!
Grundsätzlich entzieht die Behörde den Führerschein jenen Personen, die sich nicht an die in der Straßenverkehrsordnung festgelegten gesetzlichen Vorgaben halten. Dabei drohen zudem noch hohe Geldstrafen und es wird die Absolvierung zusätzlicher Maßnahmen wie einer Nachschulung, einem Verkehrscoaching und/oder einer verkehrspsychologische Untersuchung angeordnet. Das betrifft nicht nur Alkoholsünder und Lenker, die unter Drogeneinfluss ihr Fahrzeug in Betrieb nehmen, sondern auch Geschwindigkeitsdelikte und andere Regelverstöße. Darüber hinaus ist der Führerscheinentzug nach einer Straftat eine mögliche Konsequenz, wenn Betroffenen aufgrund der Tat die Verkehrsunzuverlässigkeit ausgesprochen wird.
Prinzipiell gilt, dass die Entziehung der Lenkberechtigung nicht nur als Strafe gesehen werden darf, sondern auch dazu dient, unzuverlässige Fahrer aus dem Verkehr zu ziehen. Die zu absolvierenden Maßnahmen wirken dabei bewusstseinsbildend und dienen dazu, dass Verkehrssünder ihr Vergehen erkennen und sich in Zukunft wieder sicher und gesetzeskonform im Straßenverkehr bewegen.
Generell gilt: Nur wer berechtigte Stellungnahme gegen den Führerscheinentzug beziehen und stichhaltige Argumente vorweisen kann, die belegen, dass die Lenkberechtigung zu Unrecht entzogen wurde, kann die Strafe anfechten. Mögliche Argumente wären zum Beispiel, dass
In den meisten Fällen beginnt der Führerscheinentzug mit der Abnahme des Führerscheins nach einer Polizeikontrolle. Meist folgt in Österreich nach einigen Wochen ein sogenannter Mandatsbescheid über den Führerscheinentzug, der sofort wirksam ist, gegen den aber immer noch Berufung eingelegt werden kann. Bei Geschwindigkeitsüberschreitungen wird der Führerschein hingegen nicht immer sofort abgenommen, sondern erst dann, wenn das Verwaltungsverfahren durch einen Strafbescheid abgeschlossen ist. Dieses Verfahren zu führen, wird meist als sinnvoll erachtet, da gute Chancen bestehen, den Entzug des Führerscheins noch abzuwenden.
Bei einem geplanten Einspruch gegen den Führerscheinentzug ist jedenfalls zu beachten, dass nach der Abnahme des Führerscheins bzw. während eines laufenden Verfahrens kein Kraftfahrzeug mehr gelenkt werden darf. Wer dies trotzdem tut, macht sich erneut strafbar. Außerdem sollte die Geldstrafe auf keinen Fall sofort beglichen werden, sollte geplant sein, den Führerscheinentzug anzufechten. Denn wer die Strafe bezahlt, akzeptiert sie gleichzeitig – dies kann nicht mehr rückgängig gemacht werden.
Kommt es zu einem Einspruch gegen den Führerscheinentzug, muss die Behörde innerhalb von zwei Wochen ein Ermittlungsverfahren einleiten, sonst verliert der angefochtene Bescheid seine gesetzliche Gültigkeit. Wird das Ermittlungsverfahren rechtzeitig durch die Behörde eingeleitet, wird das Verfahren je nach Ergebnis eingestellt oder der Entzug der Lenkberechtigung durch einen weiteren Bescheid bestätigt. In diesem Fall sind die von der Behörde angeordneten Maßnahmen zu absolvieren. Je nach Delikt bleibt der Führerschein entzogen.
Trotz der Möglichkeit, in Österreich Einspruch gegen den Führerscheinentzug zu erheben, gilt für alle Verkehrsteilnehmer, sich an die geltenden Gesetze und Regelungen auf der Straße zu halten. Nur so ist gewährleistet, dass Sie möglichst sicher an Ihr Ziel kommen und auch ein Führerscheinentzug kann gar nicht erst zum Thema werden!