Welche Führerschein-Vormerkdelikte es in Österreich gibt und welche Rechtsfolgen sie nach sich ziehen.
Wenn man an die Gründe für einen Führerscheinentzug oder eine Nachschulung denkt, steht das Fahren unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen wohl ganz oben auf der Liste. Dass auch andere Verkehrsdelikte ähnliche Sanktionen nach sich ziehen, ist vielen oft nicht bewusst. Das Führerschein-Vormerksystem führt diese Verkehrsauffälligkeiten und ihre Folgen gesammelt an.
Das Führerschein-Vormerksystem listet 13 Vormerkdelikte auf, die für Lenker Konsequenzen nach sich ziehen. Wer beim Begehen eines Vormerkdeliktes erwischt wird, hat eine Verwaltungsstrafe zu bezahlen und muss bei erstmaligem Vergehen mit einer zweijährigen Vormerkung im Führerscheinregister rechnen. Wird innerhalb dieser Zeit ein weiteres Vormerkdelikt begangen, verlängert sich der Beobachtungszeitraum auf drei Jahre. Außerdem ordnet die Behörde als zusätzliche Maßnahme eine Nachschulung an. Abhängig vom Delikt können auch noch Perfektionsfahrten, Fahrsicherheitstrainings, die Teilnahme an Vorträgen und Seminaren über Ladungssicherheit oder an eigenen Kindersicherungskursen verordnet werden. Welche Maßnahme tatsächlich angeordnet wird, hängt einerseits vom begangenen Delikt ab und liegt andererseits auch bis zu einem gewissen Grad im Ermessensspielraum der Behörde. Sollte innerhalb des Beobachtungszeitraumes ein drittes Vormerkdelikt begangen werden, folgt zusätzlich zur Anordnung einer Maßnahme ein mindestens dreimonatiger Führerscheinentzug.
Die Liste der Vormerkdelikte ist inklusive der jedenfalls fälligen Verwaltungsstrafen (unabhängig von Vormerkung, Maßnahme oder Entzug der Lenkberechtigung) im Führerscheingesetz (FSG) verankert.
Vormerkdelikt |
Geldstrafe |
Alkoholisiertes Lenken oder Inbetriebnahme eines Kfz (0,5 – 0,79 Promille) | 300 Euro bis 3.700 Euro |
Alkoholisiertes Lenken oder Inbetriebnahme eines Kfz (0,1 – 0,49 Promille) Führerscheinklasse C oder D | 36 Euro (C) bzw. 363 Euro (D) bis 2.180 Euro |
Behinderung am Schutzweg bei Gefährdung eines Fußgängers | 72 Euro bis 2.180 Euro |
Nichtbeachtung des Zeichens „Halt“, wenn Vorrangberechtigte zu unvermitteltem Bremsen oder Ablenken genötigt und dabei gefährdet werden | bis 2.180 Euro |
Nichtbeachtung des Rotlichtes bei Gefährdung anderer | bis 2.180 Euro |
Befahren des Pannenstreifens und dadurch Behinderung von Einsatzfahrzeugen | bis 2.180 Euro |
Befahren der Rettungsgasse mit mehrspurigem Kfz oder (wenn Einsatzfahrzeuge behindert werden) auch mit einspurigem Kfz | 72 Euro bis 2.180 Euro |
Missachtung des Fahrverbots für Kfz mit gefährlichen Gütern in Tunnelanlagen | bis 726 Euro |
Übertretungen der Verordnung über Beschränkungen für Beförderungseinheiten mit gefährlichen Gütern beim Befahren von Autobahntunneln | bis 726 Euro |
Übertretungen des vorschriftsmäßigen Verhaltens bei Eisenbahnkreuzungen (insb. Umfahrung/Umgehung von Schranken oder Missachtung von optischen/akustischen Warnsignalen) | bis 726 Euro |
Lenken eines defekten Kfz oder eines Kfz mit nicht ausreichend gesicherter Ladung | 72 Euro bis 2.180 Euro |
Unzureichende Kindersicherung | bis 5.000 Euro |
Unzureichender Sicherheitsabstand | bis 726 Euro |
Wie bereits erwähnt, ist sowohl das begangene Delikt als auch die Entscheidung der Behörde maßgeblich dafür, wann welche Maßnahme angeordnet wird. Verstöße gegen die Promillegrenzen oder die Nichteinhaltung des gesetzlich vorgeschriebenen Sicherheitsabstandes führen jedoch in jedem Fall zur Anordnung einer Nachschulung und zu einem Eintrag im Führerschein-Vormerksystem. Wurde aufgrund des begangenen Delikts der Führerschein entzogen, wird dieser erst nach Absolvierung der Nachschulung und nach Erfüllung etwaiger weiterer angeordneter Maßnahmen (bspw. einer verkehrspsychologischen Untersuchung) wieder ausgehändigt.
Fest steht: Die Begehung eines Vormerkdeliktes kann schon bei erstmaligem Verstoß teuer werden. Werden noch weitere Maßnahmen oder gar ein Entzug des Führerscheins angeordnet, muss noch tiefer in die Geldbörse gegriffen werden. Besser ist es, auf Alkohol zu verzichten, Abstände und Sicherungsvorschriften einzuhalten und aufeinander Rücksicht zu nehmen. Denn gerade im Straßenverkehr gilt: Vorsicht ist besser als Nachsicht!
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