08 Feb

Nach der Nachschulung nochmals geblitzt – was nun?

Schnellfahren ist kein Kavaliersdelikt! Details zu den Rechtsfolgen für Temposünder erfahren Sie hier.

Radargeräte können Temposündern teuer kommen!
© KFV

Im Rausch der Geschwindigkeit: Schnellfahren als vermeintliches Kavaliersdelikt

Schnelle Autos oder Motorräder üben auf manche Menschen einen besonderen Reiz aus: Je höher die Motorisierung, umso größer der Spaß. Die Sucht nach den Glücksgefühlen, die bei starker Beschleunigung durch eine erhöhte Ausschüttung von Adrenalin und Endorphinen entsteht, führt häufig dazu, dass Tempolimits ignoriert werden. Gerade junge Lenker lassen sich davon oft zum Schnellfahren verleiten.

Da die Überschreitung von Tempolimits jedoch kein Kavaliersdelikt ist, sieht das Gesetz für Lenker, die sich nicht an Geschwindigkeitsbeschränkungen halten, entsprechende Konsequenzen vor. Dabei ist zu beachten, dass für Probeführerscheinbesitzer strengere Regeln gelten als für Führerscheinbesitzer außerhalb der Probezeit.

Eine übersichtliche Infografik zu diesem Thema finden Sie unter https://www.fuehrerscheinweg.at/infografik-geschwindigkeiten-rechtsfolgen/ .

Erstmalig zu schnell gefahren? Mit diesen Konsequenzen ist zu rechnen

Probeführerscheinbesitzer, die im Ortsgebiet bis zu 20 km/h und auf der Freilandstraße oder der Autobahn bis zu 30 km/h schneller unterwegs sind als erlaubt, kommen zunächst noch mit einer Geldstrafe (bis zu 5.000 Euro) davon. Bei höheren Geschwindigkeitsübertretungen ist zusätzlich zur höheren Geldstrafe (Strafrahmen bis zu 7.500 Euro) eine Nachschulung für verkehrsauffällige Lenker zu absolvieren. Darüber hinaus wird die Probezeit um ein Jahr verlängert. Ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 40 km/h im Ortsgebiet bzw. mehr als 50 km/h im Freiland oder auf der Autobahn ist dann auch der Führerschein weg: Der Entzug der Lenkberechtigung kann je nach Ausmaß der Überschreitung ab einem Monat bis hin zu sechs Monaten oder mehr betragen.

Für Führerscheinbesitzer außerhalb der Probezeit gilt: Wer im Ortsgebiet bis zu 40 km/h und auf der Freilandstraße oder der Autobahn bis zu 50 km/h zu schnell unterwegs ist, kassiert eine Geldstrafe (bis zu 5.000 Euro). Ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 40 km/h im Ortsgebiet bzw. mehr als 50 km/h im Freiland oder auf der Autobahn wird zusätzlich die Lenkberechtigung entzogen (ebenfalls für einen Zeitraum ab einem Monat bis hin zu sechs Monaten oder mehr). Eine Nachschulung für verkehrsauffällige Lenker muss zunächst nicht absolviert werden.

Einzige Ausnahme: Wenn Führerscheinbesitzer außerhalb der Probezeit gleich mehr als 80 km/h im Ortsgebiet oder mehr als 90 km/h auf der Freilandstraße oder der Autobahn zu schnell sind, müssen sie direkt zur Nachschulung.

Neu seit 1.3.2024: Als zusätzliche Konsequenz bei extremen Geschwindigkeitsüberschreitungen (mehr als 80 km/h im Ortsgebiet bzw. mehr als 90 km/h außerhalb bzw. bereits bei mehr als 60/70 km/h im Wiederholungsfall) kann die Behörde das Fahrzeug nach einer Beschlagnahme für verfallen erklären, also endgültig abnehmen und verwerten bzw. ein Lenkverbot aussprechen. Nähere Details zu den konkreten Rechtsfolgen für Temposünder finden Sie in diesem Beitrag: https://www.fuehrerscheinweg.at/geschwindigkeitsueberschreitung-fuehrerschein-nachschulung-strafen/

Nach der Nachschulung erneut geblitzt? Die Konsequenzen für Probeführerscheinbesitzer im Überblick

Für Probeführerscheinbesitzer, die innerhalb von vier Jahren ab der ersten Geschwindigkeitsübertretung nochmals geblitzt werden, gilt Folgendes:

Je nach ermittelter Geschwindigkeitsüberschreitung müssen Probeführerscheinbesitzer mit denselben Konsequenzen wie beim Erstdelikt (Geldstrafe, Nachschulung, Verlängerung der Probezeit um ein weiteres Jahr und eventuell Entzug der Lenkberechtigung) rechnen. Wird die Lenkberechtigung bereits zum zweiten Mal entzogen, kommt es auch zu einer Verlängerung der Führerscheinentzugszeit, die je nach Ausmaß der Überschreitung mindestens drei Monate oder sogar mindestens sechs Monate beträgt. Darüber hinaus muss im Rahmen der Nachschulung eine zusätzliche Kurssitzung absolviert werden. Dieses „Wiederholergespräch“ wird als Einzelgespräch mit einem Verkehrspsychologen geführt und dauert ca. 50 Minuten. Außerdem ist zu beachten: Wird innerhalb der dritten Verlängerung der Probezeit ein neuerlicher Verstoß begangen, hat die Behörde das Vorliegen der gesundheitlichen Eignung des Lenkers mittels amtsärztlichen Gutachtens abzuklären. Weiters wird eine verkehrspsychologische Untersuchung angeordnet und unter Umständen die Lenkberechtigung aufgrund von mangelnder gesundheitlicher Eignung entzogen. Gleiches gilt bei einer wiederholten Überschreitung um mehr als 80 km/h im Ortsgebiet bzw. mehr als 90 km/h im Freiland und auf der Autobahn.

Achtung: Bei wiederholtem  Delikt innerhalb von vier Jahren kommt es für Probeführerscheinbesitzer bereits ab 60 km/h im Ortsgebiet und ab 70 km/h auf Freilandstraßen bzw. der Autobahn zur Beschlagnahme bzw. zum Verfall des Fahrzeuges bzw. zum Lenkverbot!

Nach der Nachschulung erneut geblitzt? Die Konsequenzen für Führerscheinbesitzer außerhalb der Probezeit im Überblick

Führerscheinbesitzer außerhalb der Probezeit, die innerhalb von vier Jahren ab der ersten Geschwindigkeitsübertretung erneut geblitzt werden, müssen je nach Ausmaß der Überschreitung ebenso mit denselben Konsequenzen wie beim Erstdelikt rechnen (Geldstrafe und eventuell Entzug der Lenkberechtigung). Wird die Lenkberechtigung bereits zum zweiten Mal entzogen, kommt es außerdem wie bei Probeführerscheinbesitzern zu einer Verlängerung der Führerscheinentzugszeit. Darüber hinaus wird bei einer wiederholten Geschwindigkeitsübertretung von mehr als 40 km/h im Ortsgebiet bzw. mehr als 50 km/h im Freiland oder auf der Autobahn zusätzlich die Teilnahme an einer Nachschulung für verkehrsauffällige Lenker angeordnet. Bei einer wiederholten Überschreitung um mehr als 80 km/h im Ortsgebiet bzw. mehr als 90 km/h im Freiland und auf der Autobahn müssen eine Untersuchung durch den Amtsarzt und eine verkehrspsychologische Untersuchung absolviert werden.

Für Führerscheinbesitzer außerhalb der Probezeit, die beim Erstdelikt über 80 km/h zu schnell im Ortsgebiet oder über 90 km/h zu schnell auf der Freilandstraße oder der Autobahn waren und daher bereits eine Nachschulung absolvieren mussten, gilt: Sie müssen – wenn sie wieder mehr als 40 km/h im Ortsgebiet oder mehr als 50 km/h im Freiland oder auf der Autobahn zu schnell waren – die Nachschulung wiederholen. Darüber hinaus sind sie auch zur Teilnahme an einer zusätzlichen Kurssitzung (dem „Wiederholergespräch“) im Rahmen der Nachschulung verpflichtet.

Achtung: Bei wiederholtem  Delikt innerhalb von vier Jahren kommt es auch für Führerscheinbesitzer außerhalb der Probezeit bereits ab 60 km/h im Ortsgebiet und ab 70 km/h auf Freilandstraßen bzw. der Autobahn zur Beschlagnahme bzw. zum Verfall des Fahrzeuges bzw. zum Lenkverbot!

Schnellfahren ist teuer: Überblick über die Kosten

Die Konsequenzen einer Geschwindigkeitsübertretung können zeitintensiv und mit hohen Kosten verbunden sein. Die Höhe der Geldstrafe richtet sich dabei nach der Schwere des Delikts und liegt bei bis zu 7.500 Euro. Weiters werden Temposündern auch die Gebühren für die Nachschulung (645 Euro) in Rechnung gestellt. Für eine etwaige zusätzliche Kurssitzung – z. B. bei einem Wiederholungsdelikt – fallen weitere 129 Euro an. Nähere Informationen zu den Preisen finden Sie hier.

Das Rechenergebnis zeigt: Schnell Fahren zahlt sich in keinem Fall aus! Denn neben dem finanziellen Aufwand werden durch das rücksichtslose Verhalten von Temposündern immer auch unschuldige Menschenleben gefährdet – das gilt natürlich auch für alle übrigen Verkehrsdelikte (z. B. Fahren unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen, Missachtung des Rotlichts oder von Überholverboten, Nichteinhaltung des Sicherheitsabstandes etc.).

Sollten Sie dennoch einmal zu schnell unterwegs gewesen sein und Ihnen wurde eine Nachschulung angeordnet, können Sie sich über unser Buchungsportal online zu einem passenden Kurs in Ihrer Nähe anmelden!

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