08 Feb

Nachschulung für Probeführerscheinbesitzer

Was, wenn mit Probeführerschein eine Nachschulung nötig ist? Ein Überblick über die Konsequenzen bei Verstößen gegen die StVO.

Mädchen hält Schlüssel in die Kamera. Sitzt neben ihrem Fahrlehrer im Auto.
© iStock/YinYang

Jeder Führerschein, der in Österreich neu ausgestellt wird (ausgenommen die Klassen AM und F), gilt in den ersten drei Jahren als Probeführerschein. Davon ausgenommen sind Erweiterungen der Lenkberechtigung bzw. Personen, deren Lenkberechtigung z. B. durch Entziehung erloschen war. Bei L17 und der Klasse A1 dauert die Probezeit jedenfalls bis zum 21. Geburtstag. Besitzer eines Probeführerscheins sind berechtigt, unter denselben Bedingungen wie alle anderen Führerscheinbesitzer Kraftfahrzeuge im Ausland zu lenken.

Wann ist es notwendig, mit Probeführerschein eine Nachschulung zu besuchen?

Fahrzeuglenker, die mit Probeführerschein alkoholisiert am Steuer sitzen oder andere Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO), wie Geschwindigkeitsübertretungen oder Fahrerflucht etc., begehen, erwarten empfindliche Strafen. Sie müssen damit rechnen, dass ihnen die Behörde eine Nachschulung verordnet und sich ihre Probezeit verlängert. Darüber hinaus sind je nach Schwere des Delikts Geldstrafen zu bezahlen und der Führerschein kann entzogen werden.

„F“ wie Führerschein und Freiheit

Mobil und unabhängig zu sein ist für viele Jugendliche der größte Wunsch. Mit dem Erhalt des Führerscheins wird dieser meist auch erfüllt. Durch die gewonnene Freiheit steigt aber auch die Eigenverantwortung. Denn die Kenntnis und Einhaltung der Straßenverkehrsordnung sowie volle Konzentration und Aufmerksamkeit im Straßenverkehr werden nicht nur bei älteren Verkehrsteilnehmern, sondern auch bei jugendlichen Fahrzeuglenkern vorausgesetzt und reglementiert.

Gesteigertes Risiko für junge Lenker

Jüngere Fahrzeuglenker sind im Straßenverkehr besonders gefährdet, weil Anfängerrisiko und jugendliche Risikobereitschaft problematisch zusammentreffen. Zum einen fahren Fahranfänger häufig schneller, als es gefahrlos möglich ist, und sind subjektiv davon überzeugt, ihre Geschwindigkeit sei angemessen. Zum anderen werden oft ablenkende Tätigkeiten – wie das Tippen von Nachrichten am Smartphone – beim Lenken des Fahrzeugs ausgeführt. Darüber hinaus wird auch das Risiko von Alkohol am Steuer falsch eingeschätzt, was mitunter zum Entzug des Probeführerscheins, zu gefährlichen Situationen oder schweren Unfällen führen kann.

Alkohol in der Probezeit: Ab wann wird der Führerschein entzogen?

Trotz vieler Aufklärungskampagnen und aller Warnungen setzen sich Jugendliche manchmal angetrunken ans Steuer. Dass mit Alkohol im Blut eine verzögerte Verarbeitung von Reizen erfolgt, die Konzentrationsleistung reduziert wird und die Reaktionsgenauigkeit und  -geschwindigkeit abnimmt, wird aber von vielen nicht berücksichtigt.

Gerade Führerscheinneulinge müssen mit erheblichen Konsequenzen rechnen, wenn sie während ihrer Probezeit mit Alkohol am Steuer unterwegs sind. Schon bei mehr als 0,1 Promille ist eine Nachschulung fällig und die Probezeit wird verlängert. Ab 0,5 Promille muss zudem auch eine Geldstrafe bezahlt werden und die Missachtung gilt – auch ohne Probeführerschein – als Vormerkdelikt. Ab 0,8 Promille in der Probezeit wird der Führerschein in Österreich zusätzlich für mindestens einen Monat entzogen.

Probeführerschein: Alkohol und Strafen

Die folgende Übersicht fasst die Strafen für Probeführerscheinbesitzer der Klasse B in Österreich bei Alkoholmissbrauch am Steuer im Detail zusammen:

ab 0,1 Promille
  • keine Geldstrafe
  • kein Entzug, jedoch ab dem 4. Mal: amtsärztliche und verkehrspsychologische Untersuchung
  • Nachschulung
  • Probezeitverlängerung
ab 0,5 Promille
  • Strafe: € 300 – 3700
  • kein Entzug, jedoch ab dem 4. Mal: amtsärztliche und verkehrspsychologische Untersuchung
  • Vormerkung
  • Nachschulung
  • Probezeitverlängerung
ab 0,8 Promille
  • Strafe: € 800 – 3700
  • Entzug: 1 Monat bzw. mind. 3 Monate bei Unfall oder Wiederholung
  • Nachschulung
  • Probezeitverlängerung
ab 1,2 Promille
  • Strafe: € 1200 – 4400
  • Entzug: mind. 4 Monate
  • Nachschulung
  • Probezeitverlängerung
ab 1,6 Promille oder bei Verweigerung
  • Strafe: € 1600 – 5900
  • Entzug: mind. 6 Monate
  • Amtsärztliche Untersuchung
  • Verkehrspsychologische Untersuchung
  • Nachschulung
  • Probezeitverlängerung

Selbstverständlich drohen auch fortgeschrittenen Fahrzeuglenkern bei Alkoholmissbrauch am Steuer hohe Geldstrafen, Führerscheinentzug und begleitende Maßnahmen. Nähere Details dazu finden Sie hier.

Weitere Gründe für eine Nachschulung bei Probeführerschein-Besitzern

Nicht nur das Lenken von Fahrzeugen unter Alkoholeinfluss kann der Grund für eine von der Behörde verordnete Nachschulung bei Probeführerscheinbesitzern sein. Weitere schwere Verstöße wie

  • Geschwindigkeitsübertretungen,
  • Fahrerflucht,
  • Fahren gegen die zulässige Fahrtrichtung,
  • Überholen unter gefährlichen Umständen,
  • Nichtbefolgen von Überholverboten,
  • Vorrangverletzungen,
  • Überfahren von mit „Halt“ geregelten Kreuzungen,
  • Geisterfahrten etc.

führen ebenso dazu. Daher sind Probeführerscheinbesitzer gut beraten, sich die Straßenverkehrsordnung besonders gut einzuprägen, um auch über ihre Probezeit hinaus Führerscheinentzug, Geldstrafen und begleitende Maßnahmen sowie verkehrspsychologische und/oder amtsärztliche Untersuchungen zu vermeiden.

Nähere Informationen zum Thema Probeführerschein, Nachschulung und den verbundenen Kosten erhalten Sie unter der Rufnummer 05 77 0 77-7.

Das könnte Sie auch interessieren:

Bescheid hochladen