Wie Ampelraser durch Rotlichtblitzer erfasst werden und welche Strafen und weitere Maßnahmen zu erwarten sind.
„Das geht sich noch aus!“, mit diesem Gedanken ignorieren viele Fahrzeuglenker die bereits blinkende Ampel und beschleunigen im letzten Moment. Sehr oft queren sie die Kreuzung bei gelber oder sogar schon bei roter Farbe – meist mit überhöhter Geschwindigkeit. Im Kreuzungsbereich birgt dies nicht nur eine Gefahr für die eigene Sicherheit, sondern auch ein erhöhtes Unfallrisiko für andere Verkehrsteilnehmer.
Um verkehrsauffällige Lenker auszuforschen, werden seit 2009 österreichweit Rotlichtüberwachungsanlagen installiert. Die automationsgestützten Kameras kommen an Verkehrskreuzungen, aber auch bei Bahnübergängen zum Einsatz und werden ausgelöst, sobald ein Fahrzeug bei Rotschaltung eine Induktionsschleife direkt hinter der Haltelinie überfährt. Das Ergebnis ist ein eindeutiger und kostspieliger Fotobeweis.
Wie viele Rotlichtblitzer in Österreich installiert sind, ist offiziell nicht bekannt. Fakt ist, dass jede Rotlichtüberwachungsanlage einige tausende Verstöße pro Jahr registriert. Seit 2017 dürfen die Fotobeweise auch herangezogen werden, um andere Verfehlungen wie beispielsweise Telefonieren am Steuer zu ahnden. Ein weiterer guter Grund, sich eine Freisprecheinrichtung anzuschaffen.
Das Missachten eines Rotlichts wird in Österreich laut der Straßenverkehrsordnung (StVO) mit einer Verwaltungsstrafe bis zu 726 Euro geahndet. Verletzt man zusätzlich den Vorrang anderer Lenker oder bringt andere Verkehrsteilnehmer in Gefahr, droht eine Verwaltungsstrafe zwischen 72 Euro und 2180 Euro. Zusätzlich gilt der Verstoß als Vormerkdelikt.
In diesem Fall wird ein Eintrag ins Führerschein-Vormerksystem vorgenommen und man steht zwei Jahre behördlich unter Beobachtung. Sollte die Lenkerin oder der Lenker innerhalb dieser Zeit erneut ein Vormerkdelikt begehen, wird von der Behörde eine Maßnahme angeordnet, die die Lenkerin oder der Lenker absolvieren muss. Dies gilt auch, wenn zwei Vormerkdelikte gleichzeitig begangen wurden. Je nachdem, welche Vormerkdelikte der Lenker zu verantworten hat, kann das beispielsweise eine Perfektionsfahrt, ein Fahrsicherheitstraining oder eine Nachschulung sein. Beim dritten Delikt innerhalb von drei Jahren wird der Führerschein entzogen.
Bei Besitzern eines Probeführerscheins wird bereits ein erstmaliger Rotlichtverstoß streng geahndet. Neben dem fälligen Bußgeld und der Verlängerung der Probezeit um ein Jahr ordnet die Behörde bereits jetzt als zusätzliche Maßnahme eine Nachschulung an. Begeht der Lenker innerhalb der dritten Verlängerung der Probezeit erneut einen schweren Verstoß, muss sie oder er sich einer amtsärztlichen Untersuchung zur gesundheitlichen Eignung und einer verkehrspsychologischen Untersuchung unterziehen.
Bei Rot noch schnell die Kreuzung überqueren: Das birgt nicht nur ein enormes Unfallrisiko für den Lenker oder andere Verkehrsteilnehmer – es drohen zusätzlich empfindliche Strafen, ein Eintrag ins Führerschein-Vormerksystem und bei Probeführerscheinbesitzern eine Nachschulung.
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