Was tatsächlich bei einer VPU geschieht und welche Vorbereitungsmaßnahmen erforderlich sind.
Eine verkehrspsychologische Untersuchung (VPU) wird ab 1,6 Promille am Steuer bzw. bei der Verweigerung der Ermittlung des Atemalkoholgehaltes verordnet. Die VPU wird jedoch nicht nur als Folge von Verkehrsdelikten angeordnet, sondern auch als zusätzliche Maßnahme bei der Absolvierung des Führerscheines der Klasse D. Weiters ist eine Teilnahme an der VPU für bestimmte Berufseignungsuntersuchungen (z.B. Berufskraftfahrer, Einsatzfahrer) Voraussetzung.
Die verkehrspsychologische Untersuchung besteht aus einem Praxisteil sowie einem anschließenden Gespräch mit einem Verkehrspsychologen. Grundsätzlich dient die Untersuchung dazu, festzustellen, ob eine Person die Fähigkeit für eine sichere Teilnahme am Straßenverkehr mitbringt. Die Dauer beträgt zwischen zwei und vier Stunden – in jedem Fall sollte jedoch genügend Zeit eingeplant werden, um die Untersuchung in Ruhe erledigen zu können. Eine spezielle Vorbereitung ist nicht notwendig, da die VPU keinen Wissenstest beinhaltet.
Der Praxisteil findet an einem Testgerät statt, welches Reaktionsvermögen, Beobachtungsfähigkeit, Konzentrationsfähigkeit sowie Persönlichkeitsmerkmale, die für das Verhalten im Straßenverkehr notwendig sind, überprüft. An diesem mit Joysticks, Farbknöpfen und Pedalen ausgestatteten Testgerät (Computerkenntnisse sind nicht erforderlich!) müssen unterschiedliche Aufgabenstellungen gelöst werden. Für bestimmte Aufgaben ist eine schnelle und genaue Aufgabenlösung gefragt, für andere wiederum steht dem Teilnehmer ausreichend Zeit zur Verfügung.
Im anschließenden Vier-Augen-Gespräch mit einem Verkehrspsychologen werden der Anlass der Untersuchung sowie bisherige Erfahrungen im Straßenverkehr und Probleme, die möglicherweise in diesem Zusammenhang aufgetreten sind, besprochen. Das Gespräch findet in einer angenehmen Atmosphäre statt, wobei etwaiger Stress bzw. Belastungen für den Teilnehmer so gering wie möglich gehalten werden. Hinweis: Fahrschulwissen wird dabei nicht überprüft!
Nach der Untersuchung wird das Original der verkehrspsychologischen Stellungnahme vom KFV an die zuständige Führerscheinbehörde übermittelt. Daraufhin entscheidet der Amtsarzt, welche weiteren Schritte auf dem Weg zurück zum Führerschein notwendig sind. Nach Ablauf der Führerscheinentzugszeit und Erfüllung aller notwendigen Voraussetzungen, erhält man den Führerschein wieder zurück.
Die Preise für die verkehrspsychologische Untersuchung sind gesetzlich geregelt und liegen zwischen 156 und 576 Euro. Eine volle Untersuchung kostet 576 Euro, für die Überprüfung der Bereitschaft zur Verkehrsanpassung bezahlt man 360 Euro und für die Überprüfung der kraftfahrspezifischen Leistungsfähigkeit werden 216 Euro in Rechnung gestellt. Das verkehrspsychologische Screening schlägt mit 156 Euro zu Buche.
Standorte und Termine für die verkehrspsychologische Untersuchung sowie detaillierte Informationen finden Sie auf unserer Website unter dem Menüpunkt „verkehrspsychologische Untersuchung“.
Kontakt für Rückfragen zum Thema verkehrspsychologische Untersuchung und für Terminvereinbarungen:
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