Was nach der verkehrspsychologischen Untersuchung geschieht und was ein negatives Ergebnis für Betroffene bedeutet.
Verkehrspsychologische Untersuchung nicht bestanden: Womit müssen sie nun rechnen? Wie lange dauert diese und was genau wird geprüft? Wir haben Antworten auf die häufigsten Fragen rund um die VPU.
Bei mehr als 1,6 Promille am Steuer bzw. der Verweigerung der Ermittlung des Atemalkoholgehaltes wird dem Lenker nicht nur die Lenkberechtigung entzogen, sondern er muss weiteres eine Geldstrafe bezahlen und an einer verkehrspsychologischen Untersuchung, einer amtsärztlichen Untersuchung sowie einer Nachschulung teilnehmen.
Die VPU setzt sich aus einem Praxisteil, welche eine Testung auf einem speziell dafür vorgesehen Testgerät beinhaltet, und einem Gespräch mit einem Verkehrspsychologen der KFV Sicherheit-Service GmbH zusammen. Ziel der Untersuchung ist es, festzustellen, ob die betroffene Person, die Fähigkeit für eine sichere Teilnahme am Straßenverkehr mitbringt.
Die Dauer der gesamten Untersuchung beträgt circa drei bis vier Stunden. Das Ergebnis der Untersuchung wird in einer verkehrspsychologischen Stellungnahme festgehalten.
Nach der Untersuchung wird das Ergebnis in einer verkehrspsychologischen Stellungnahme zusammengefasst und das Original an die zuständige Führerscheinbehörde übermittelt. Das Gutachten gibt zum Beispiel Aufschluss über Beobachtungsfähigkeit, Reaktionsverhalten oder über Persönlichkeitsmerkmale, die für das Verhalten beim Lenken eines Kfz notwendig sind. Die zuständige Führerscheinbehörde bzw. der Amtsarzt entscheiden daraufhin, welche weiteren Schritte auf dem Weg zurück zum Führerschein notwendig sind.
Grundsätzlich handelt es sich bei der verkehrspsychologischen Stellungnahme um eine „Empfehlung“ der zur Untersuchung ermächtigten Stelle – wie z. B. der KFV Sicherheit-Service GmbH – an die jeweilige Behörde. Diese soll bei der Entscheidung, ob der betroffene Lenker den Führerschein zurück erhalten soll oder nicht, unterstützen. Sobald die Stellungnahme bei der zuständigen Behörde eingelangt ist, nimmt der Amtsarzt Einsicht in die Ergebnisse der Untersuchung und legt die weitere Vorgehensweise fest.
Fällt die verkehrspsychologische Untersuchung und das Gespräch mit dem Amtsarzt positiv aus, erhält der Lenker seinen Führerschein zurück, sobald die Führerscheinentzugszeit abgelaufen ist. In diesem Fall sind keine weiteren Schritte vorgesehen.
Eine negative Beurteilung in der verkehrspsychologischen Stellungnahme ist kein Grund zur Verzweiflung. Das aus der Untersuchung resultierende Ergebnis trägt zwar einen wesentlichen Beitrag zur Entscheidung der Behörde bei, die finale Einschätzung, welche weiteren Schritte notwendig sind, obliegt jedoch immer der Führerscheinbehörde bzw. dem Amtsarzt.
So kann es zum Beispiel sein, dass sich der Amtsarzt trotz negativem Gutachten für die erneute Ausstellung des Führerscheins entscheidet, ohne dass vom Betroffenen weitere Maßnahmen absolviert werden müssen. Ist dies der Fall, erhält der Betroffene nach Ablauf der verordneten Führerscheinentzugszeit seine Lenkberechtigung wieder zurück.
Ist die Stellungnahme negativ und vertritt auch der Amtsarzt die Meinung, dass der betroffene Lenker keine Fähigkeit für eine sichere Teilnahme am Straßenverkehr mitbringt, findet im Regelfall automatisch nach einem Jahr eine Wiederholung der verkehrspsychologischen Untersuchung statt. Dabei werden nochmals die verkehrstauglichen Fähigkeiten des Lenkers überprüft. Es kann aber auch sein, dass der Amtsarzt die erneute Testung bereits zu einem früheren Zeitpunkt anordnet. In jedem Fall ist für eine Wiederholung der verkehrspsychologischen Untersuchung die Zuweisung des Amtsarztes erforderlich.
Da die Untersuchung keinen Wissenstest vorsieht, ist auch keine spezielle Vorbereitung auf die Testung erforderlich. Weiters sind auch keine Computerkenntnisse notwendig, da das bei der Untersuchung eingesetzte Testgerät diese nicht erfordert. Das Gerät ist mit Joysticks, Farbknöpfen und Pedalen ausgestattet und leicht zu bedienen, darüber hinaus kann vor der Untersuchung ausreichend geübt werden. Prinzipiell sollte für die Untersuchung jedoch genügend Zeit eingeplant werden, um diese in Ruhe und ohne Zeitdruck erledigen zu können.
Für weitere Fragen zur verkehrspsychologischen Untersuchung oder für Terminvereinbarungen steht Ihnen unser Service Center entweder telefonisch unter der Rufnummer 05 77 0 77-7 oder per Mail unter fuehrerscheinweg@kfv.at zur Verfügung. Gerne können Sie Ihre Anfrage auch gleich direkt online mittels Kontaktformular, Rückrufanfrage oder Live-Chat senden.
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