Ob Italien, Frankreich oder Griechenland: Verkehrsregeln variieren von Land zu Land. Worauf im Ausland zu achten ist, erfahren Sie hier.
„Andere Länder, andere Sitten“ heißt es auch im Sommerurlaub – gerade in der warmen Jahreszeit zieht es viele für den Urlaub ins EU-Ausland und darüber hinaus. Wer die Reise mit dem Auto antritt, hat sich auch an die jeweilige Straßenverkehrsordnung vor Ort zu halten. Um gut durch den Sommer zu kommen, macht es also Sinn, sich die Verkehrsregeln im Urlaubsland vorab genau anzusehen. Denn diese können selbst innerhalb Europas stark variieren!
Langsamer als andere Verkehrsteilnehmer kommen in Frankreich Fahranfänger voran. Wer seinen Führerschein erst seit weniger als drei Jahren besitzt, muss auf Schnellstraßen 10 km/h und auf Autobahnen ganze 20 km/h langsamer fahren, als es die Straßenverkehrsordnung vorsieht. Hält man sich nicht an diese speziellen Geschwindigkeitsbegrenzungen und wird dabei erwischt, ist mit Strafen zu rechnen. Ebenfalls langsamer fahren müssen Führerscheinneulinge in Kroatien und Italien.
Wer in Italien die Hände nicht vom Alkohol lassen kann, riskiert ab einem Promillewert von 0,5 ähnliche Strafen wie in Österreich. Ab 1,5 Promille kann in dem beliebten Urlaubsland allerdings auch das Auto weg sein. In diesem Fall kann die Polizei das Fahrzeug einziehen und sogar zwangsversteigern. Ähnliches gilt in der Schweiz: Wer in Ortschaften schneller unterwegs ist als mit 100 km/h bzw. auf der Autobahn eine Geschwindigkeit von 200 km/h überschreitet, riskiert, dass das Auto von der Polizei konfisziert und zugunsten der Staatskasse versteigert wird.
Im Urlaub spricht man gerne davon, dass man gar nicht mehr weiß, welcher Tag gerade ist. Keine gute Idee ist es, das Zeitgefühl in Griechenland zu verlieren. Dort gelten die Halteverbotsschilder mit einem senkrechten Strich nämlich an ungeraden, jene mit zwei senkrechten Strichen an geraden Tagen. Zumindest das Datum zu wissen, kann beim Parken also hilfreich sein. Wer die Strafe nicht fristgerecht begleicht, hat allen Grund sich zu ärgern. Denn bei Übertretung der Frist verdoppelt sich die Strafe automatisch!
Gleich wie in Österreich muss in Slowenien während des Überholmanövers geblinkt werden. Doch auch unsere Nachbarn südlich der Steiermark haben eigene Regeln. Beim Rückwärtsfahren muss die Warnblinkanlage eingeschaltet sein. Außerdem blinken slowenische Ampeln nicht grün – stattdessen springen sie gleich auf Gelb.
An der bulgarisch-türkischen Grenze nimmt man es mit der Sauberkeit besonders streng. Wer mit dem Auto aus der Türkei einreisen möchte, hat hier eine sogenannte „Desinfektionsgebühr“ zu bezahlen. Diese beträgt meist um die 10 Euro und soll Krankheitserregern aus dem Ausland vorbeugen.
Eine Reise nach Skandinavien dauert nicht nur sehr lange, sie hält auch spezielle Verkehrsregeln bereit. Bevor man in Dänemark ins Auto steigt und losfährt, muss man nicht nur Lampen, Bremsen und Co. checken, sondern auch unter das Auto schauen. Unglaublich, aber wahr: Wenn gerade eine Person unter dem Fahrzeug liegt, darf nicht losgefahren werden.
Wem Skandinavien nicht weit genug ist und wer darum die USA als Reiseziel wählt, muss sich auch hier auf skurrile Verkehrsregeln einstellen. Beispielsweise ist es in Kalifornien verboten, bei einer Geschwindigkeit von über 105 km/h aus dem fahrenden Auto zu springen.
Einige Verkehrsregeln im Ausland mögen kurios klingen, doch an Gesetze muss man sich auch im Urlaub halten. Weder Unwissenheit noch mangelnde Sprachkenntnisse schützen in diesem Fall vor Strafen. Daher empfiehlt es sich, sich bereits vor Fahrtantritt mit der lokalen Straßenverkehrsordnung auseinanderzusetzen und gegebenenfalls Besonderheiten zu berücksichtigen. Nur so können Strafen vermieden und darüber hinaus die Brieftasche geschont werden.
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