Lkw-Fahrer üben einen besonders verantwortungsvollen Beruf aus. Welche Auflagen es dazu gibt, lesen Sie hier.
Lkw-Fahrer sehen sich in ihrer Berufsausübung besonderen Herausforderungen gegenüber. Lange Fahrten und enge Straßen erfordern jederzeit höchste Konzentration. Um einen Lkw-Schein, also einen Führerschein der Klasse C, machen zu können, müssen besondere Voraussetzungen erfüllt werden. Hat man den Schein einmal, gelten für diesen besondere Auflagen wie beispielsweise eigene Alkoholgrenzen und eine eingeschränkte Gültigkeit. Wie genau die Voraussetzungen und Auflagen des Lkw-Führerscheins aussehen, haben wir hier für Sie zusammengefasst.
Um einen Lkw-Führerschein, also einen Führerschein der Klassen C1 oder C, erwerben zu können, müssen einige Voraussetzungen erfüllt werden. Der Antragssteller muss zunächst über eine Lenkberechtigung der Klasse B verfügen, um einen Kurs für die Klasse C besuchen zu können. Bei gleichzeitiger Antragsstellung für die Klassen B und C müssen erst sowohl die theoretische als auch die praktische Prüfung der Klasse B absolviert werden, bevor man zur praktischen Prüfung der Klasse C zugelassen werden kann. Antragssteller für die Klasse C1 (höchstzulässige Gesamtmasse zwischen 3.500 kg und 7.500 kg) müssen mindestens 18, Antragssteller für die Klasse C (höchstzulässige Gesamtmasse über 3.500 kg) mindestens 21 Jahre alt sein. Die Altersgrenze von 21 Jahren fällt unter folgenden Voraussetzungen:
Unter den letzten Punkt fällt auch die Möglichkeit der Absolvierung des C-Führerscheins für Grundwehrdiener beim Bundesheer.
Im Gegensatz zum Führerschein der Klasse B sind Lenkberechtigungen der Klasse C befristet und müssen dementsprechend regelmäßig verlängert werden. Lenker unter 60 Jahren müssen alle fünf, Lenker über 60 Jahren alle zwei Jahre um eine Verlängerung ansuchen. Voraussetzung dafür ist ein ärztliches Gutachten. Dieses ist aber nicht mit dem D-Screening für Berufskraftfahrer zu verwechseln.
Wie für Auto-, Motorrad- sowie Radfahrer gibt es auch für Lkw-Fahrer gesetzlich definierte Alkoholgrenzen. Wer hinter dem Lenkrad eines Lkws sitzt, hat sich an ein Alkohollimit von
0,1 Promille oder 0,5 mg/l zu halten. Wie die Umrechnung der Werte funktioniert, lesen Sie im entsprechenden Newsbeitrag.
Wird die Grenze von 0,1 Promille überschritten, gilt das als Vormerkdelikt und wird ins Führerschein-Vormerksystem eingetragen. Bei einem ermittelten Wert zwischen 0,5 und 0,79 Promille fällt neben einer Eintragung im Führerschein-Vormerksystem auch eine Geldstrafe an. Bei einer Wiederholung innerhalb von zwei Jahren ist eine Nachschulung zu absolvieren, bei einer dritten Auffälligkeit kommt es zu einem mindestens dreimonatigen Führerscheinentzug. Bei mehr als 0,8 Promille und bis zu 1,19 Promille ist man den Führerschein für einen Monat los und muss zusätzlich zur Geldstrafe an einem Verkehrscoaching teilnehmen.
Übersteigt der gemessene Wert 1,2 Promille, so ist zusätzlich zur Geldstrafe und dem Führerscheinentzug die Teilnahme an einer Nachschulung notwendig. Bei mehr als 1,6 Promille muss man dann nicht nur an einer Nachschulung teilnehmen, sondern sich weiters noch einer verkehrspsychologischen Untersuchung sowie amtsärztlichen Untersuchung unterziehen. Gerade fürs Berufskraftfahrer kann ein Alkoholdelikt außerdem schwerwiegende arbeitsrechtliche Konsequenzen haben.
Zusammengefasst: Lkw-Fahrer tragen bei ihrer Berufsausübung eine hohe Verantwortung für ihre Gesundheit und die Gesundheit anderer. Ein unachtsamer Moment kann fatale Folgen nach sich ziehen! Dieses hohe Maß an Verantwortung verträgt sich nicht mit dem ungebührlichen Konsum von Alkohol, daher sollte vor dem Fahren jedenfalls darauf verzichtet werden.
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