Allgemeine Geschäfts­bedingungen

Stand: Jänner 2020
 

1. Allgemeines

Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Buchung von Nachschulungen im Sinn der FSG-NV, Verkehrspsychologischen Untersuchungen gem. § 17 f FSG-GV und Waffenrechtliche Verlässlichkeitsprüfungen gem. §§ 8 Abs 7, 12 Abs 1 und 25 Abs 2 Waffengesetz der KFV Sicherheit-Service GmbH, Schleiergasse 18, A-1100 Wien, Telefon: +43-(0)5-77 0 77-8000, Fax: +43-(0)5-77 0 77-8899, E-Mail: service@kfv.at. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB zwingenden gesetzlichen Vorschriften widersprechen, so behalten die übrigen Bestimmungen dieser AGB dennoch ihre Gültigkeit. Unsere Angebote werden ausschließlich nach den dafür geltenden österreichischen Rechtsvorschriften abgehalten.

 

2. Buchung der Angebote

2.1. Buchungsvorgang, Anmeldung

Sie können unsere Angebote direkt online, telefonisch, persönlich, per E-Mail, per Fax oder auf dem Postweg buchen. Um Ihre Anmeldung rasch bearbeiten zu können, wird um vollständige Angaben der erforderlichen Daten (Vorname, Nachname, Adresse, Geburtsdatum, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, gewünschtes Angebot) gebeten. Bei unseren Angeboten gibt es begrenzte Teilnehmerzahlen, daher erfolgt die Reservierung der Teilnehmerplätze in der Reihenfolge der Anmeldeeingänge. Sollte Ihr gewünschtes Angebot nicht mehr verfügbar sein, werden wir Ihnen unverzüglich ein Alternativangebot anbieten. Bei persönlicher oder telefonischer Buchung, Buchung mittels E-Mail, Fax oder per Post werden alle erforderlichen Kundendaten von unserem Service Center erfasst. Sämtliche Vertrags- und Kursunterlagen bzw. Unterlagen der Verkehrspsychologischen Untersuchung bzw. der Waffenrechtlichen Verlässlichkeitsprüfung werden per Post oder auf Wunsch per E-Mail an Sie übermittelt. Eine Online-Buchung über www.führerscheinweg.at ist nur dann möglich, wenn alle Pflichtfelder des Buchungsformulars vollständig ausgefüllt sind und Sie diese AGB sowie die Datenschutzbestimmungen akzeptiert haben. Durch Anklicken der Schaltfläche „Zahlungspflichtig bestellen“ geben Sie ein rechtsverbindliches Angebot zur Buchung des angeforderten Kurses gegenüber der KFV Sicherheit-Service GmbH ab. Der Eingang Ihrer Buchung wird per E-Mail an Ihre angegebene Mailadresse bestätigt, gleichzeitig erhalten Sie diese AGB und die Bestimmungen zum Datenschutz übermittelt. Sie können diese ausdrucken und aufbewahren. Der Vertrag kommt zustande, wenn Ihnen in weiterer Folge sämtliche Vertrags- und per E-Mail übermittelt werden. Sämtliche für die Buchung des Angebots relevanten Unterlagen werden von uns elektronisch erfasst und gespeichert.

2.2. Eingabefehler bei Online-Buchung

Eingabefehler können vor der Übermittlung der Buchung durch die Schaltfläche „Zurück“ und die Navigation zum betroffenen Buchungsschritt entsprechend korrigiert werden.

2.3. Sprache

Der Vertragsinhalt und alle sonstigen Informationen sowie das Kurs- und Untersuchungsangebot werden in deutscher Sprache angeboten.

 

3. Bezahlung, Preise

Zahlungen können via Kreditkarte mittels unseres Zahlungsanbieters Stripe Payments UK, Ltd. („Stripe“, Adresse: 7th Floor, The Bower Warehouse, 211 Old Street, London EC1V9NR, UK) oder via Überweisung nach Erhalt der Kontodaten inkl. persönlicher Referenznummer getätigt werden. Die aktuellen Preise finden sich beim jeweiligen Angebot (www.führerscheinweg.at) bzw. teilt Ihnen unser Service Center diese gerne mit und verstehen sich inkl. Mehrwertsteuer in Euro.

 

4. Absagen und Änderungen

Wir sind berechtigt, vom Vertrag aus wichtigem Grund zurückzutreten. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn zu wenige Anmeldungen vorliegen, der für den Kurs/die Untersuchung vorgesehene Leiter kurzfristig ausfällt und kein Ersatzleiter gefunden werden kann oder der Kurs/die Untersuchung aus anderen wichtigen Gründen nicht (mehr) durchgeführt werden kann. Teilnehmer werden diesfalls unverzüglich informiert. Bereits eingezahlte Gebühren werden rückerstattet bzw. auf Wunsch für einen anderen Termin angerechnet. Darüberhinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Wir behalten uns das Recht vor, Änderungen bezüglich Ort und Termin vorzunehmen.

 

5. Verkehrspsychologische Untersuchung (VPU)

5.1. Erforderliche Unterlagen

Zur VPU sind ein amtlicher Lichtbildausweis sowie der Bescheid der Führerscheinbehörde mitzubringen.

5.2. Voraussetzungen

Es sind weder Vorwissen noch Vorpraxis nötig. Sie erklären, in guter körperlicher und geistiger Verfassung sowie nicht alkoholisiert  zu sein und übernehmen hierfür selbst die Verantwortung.

5.3. Ausschluss

Anhand verschiedener Fragen zu Ihrer aktuellen persönlichen Befindlichkeit prüft der für die Untersuchung zuständige Psychologe, ob eine Beeinträchtigung vorliegt, die einen Ausschluss von der Untersuchung begründet (z.B. Alkoholkonsum, medikamentöse Beeinträchtigung, unzureichende Deutschkenntnisse). Sollte dies der Fall sein, wird ein Ersatztermin für die VPU vereinbart. Die für die Untersuchung eingezahlte Gebühr verfällt dadurch nicht.

5.4. Gebühr

Bei Bezahlung via Kreditkarte oder Überweisung ist ein Zahlungsnachweis zur Untersuchung mitzubringen. Ohne geeigneten Zahlungsnachweis oder Vor-Ort-Bezahlung kann die Untersuchung nicht durchgeführt werden.

5.5. Gutachten

Aufgrund gesetzlicher Bestimmungen wird das Gutachten über die Teilnahme an der Verkehrspsychologischen Untersuchung direkt an die zuweisende Behörde übermittelt. Bei einer Privatbegutachtung wird das betreffende Gutachten an den Auftraggeber der Untersuchung (bspw. Arbeitgeber, künftiger Arbeitgeber, Sozialträger etc.) oder an den Untersuchten selbst geschickt. Auf Wunsch kann Ihnen ein Duplikat des Gutachtens ausgefertigt werden.

5.6. Gültigkeit

Ein verkehrspsychologisches Gutachten, das zur Vorlage beim Amtsarzt zwecks Feststellung Ihrer gesundheitlichen Eignung bestimmt ist, hat eine Gültigkeit von sechs Monaten. Das verkehrspsychologische Gutachten darf am Tag der Begutachtung durch einen Amtsarzt somit nicht abgelaufen, d.h. nicht älter als sechs Monate sein. Es obliegt Ihrer Verantwortung diese Gültigkeitsdauer schon bei Terminvereinbarung einer VPU zu beachten. Wir weisen darauf hin, dass insbesondere bei längerem Führerscheinentzug aufgrund von Alkohol oder Drogen am Steuer sowie anderer Verkehrsdelikte ein Antreten zur VPU somit frühestens sechs Monate vor Ablauf der Entzugsfrist sinnvoll ist.

 

6. Nachschulung (NAS)

6.1. Erforderliche Unterlagen und Verhaltenspflichten

Zur ersten Kurssitzung sind ein amtlicher Lichtbildausweis, die Bescheide (sofern diese bis dahin noch nicht vorgelegt wurden) und die unterfertigte Teilnahmeerklärung mitzubringen. Die FSG-NV schreibt überdies folgende Verhaltenspflichten des Teilnehmers vor, die Inhalt des Vertrages werden:

  • Pünktliches Erscheinen zu allen Kurssitzungen
  • Teilnahme an allen Kurssitzungen
  • Ausreichende Mitarbeit in allen Kurssitzungen
  • Unterlassung jeglichen die Kursdurchführung erheblich beeinträchtigenden störenden Verhaltens
  • Nichtüberschreitung eines Alkoholgehaltes des Blutes von 0,1 ‰ bei allen Kurssitzungen
  • Teilnahme an Alkotestproben jeweils nach Aufforderung durch den Kursleiter
  • Vollständige Bezahlung der Kursgebühr

6.2. Voraussetzungen

Es sind weder Vorwissen noch Vorpraxis nötig. Sie erklären, in guter körperlicher und geistiger Verfassung zu sein und übernehmen hierfür selbst die Verantwortung.

Als Teilnehmer erklären Sie,

  • im Fall des behaupteten erstmaligen Besuchs einer Nachschulung innerhalb der letzten fünf Jahre keine Nachschulung desselben Kurstyps absolviert zu haben,
  • eine allfällig gleichzeitig angeordnete Verkehrspsychologische Untersuchung bereits vor Beginn der ersten Kurssitzung zu absolvieren,
  • alle relevanten Bescheide vorzulegen, oder wahrheitsgemäß über deren Inhalte zu berichten.

6.3. Ausschluss

Sie nehmen zur Kenntnis, dass ein Ausschluss aus dem Kurs erfolgt und eine Kursbesuchsbestätigung nicht ausgestellt wird, wenn eine der in Punkt 6.1. genannten Verhaltenspflichten, aus welchem Grund auch immer, verletzt wird. Diesfalls ist dennoch die gesamte Kursgebühr zu entrichten.

6.4. Kursgebühr

Die vollständige Bezahlung der Kursgebühr ist gemäß § 5 Abs 6 FSG-NV Voraussetzung zur Ausstellung einer Kursbesuchsbestätigung. Die Zahlung hat bis spätestens zur vorletzten Kurssitzung zu erfolgen und ist durch geeignete Belege nachzuweisen.

6.5. Kursbesuchsbestätigung

Nach erfolgreicher Teilnahme und Bezahlung der Kursgebühr erhalten Sie auf Wunsch eine Kursbesuchsbestätigung übermittelt. Die KFV Sicherheit-Service GmbH meldet der zuweisenden Behörde den erfolgreichen Kursabschluss bzw. jene Gründe, die den erfolgreichen Abschluss verhinderten. Erfolgreich abgeschlossen ist der Kurs dann, wenn die Verhaltenspflichten und Voraussetzungen gemäß 6.1 und 6.2 dieser Vereinbarung erfüllt wurden.

6.6. Aufwandersatz

Sofern die unter Punkt 9. geregelten Bestimmungen über das gesetzliche Rücktrittsrecht nicht zur Anwendung kommen, gilt folgende Regelung: Ist eine Kursteilnahme nicht möglich, weil der Teilnehmer bis zum Beginn der ersten Kurssitzung von einer Teilnahme am Kurs, aus welchen Grund auch immer, selbst Abstand nimmt, ist er zur Entrichtung von folgendem Aufwandersatz verpflichtet:

  • Bei Einzelgesprächen oder bei einem Gruppenkurs 25 % der jeweiligen Kursgebühr.
  • Bei Ersatzgesprächen die volle Kursgebühr.

Bei Rücktritt des Teilnehmers vom Kursbesuch nach Beginn der ersten Kurssitzung ist jedenfalls die gesamte Kursgebühr zu entrichten (gilt bei Einzelgesprächen und Gruppenkursen).

 

7. Waffenrechtliche Verlässlichkeitsprüfung (WVP)

7.1. Allgemeines

Personen, die erstmalig einen Antrag auf Erteilung einer Waffenbesitzkarte oder eines Waffenpasses stellen, müssen über die erforderliche Verlässlichkeit verfügen und diese entsprechend nachweisen (ausgenommen Jagdkartenbesitzer). Hierzu hat der Antragsteller ein Gutachten darüber beizubringen, ob er dazu neigt, insbesondere unter psychischer Belastung mit Waffen unvorsichtig umzugehen oder sie leichtfertig zu verwenden (§ 8 Abs. 7 WaffG). Eines neuerlichen Gutachtens bedarf es zudem, wenn seit der Ausstellung der Urkunde oder der letzten Überprüfung fünf Jahre vergangen sind oder Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der Berechtigte nicht mehr verlässlich ist (§§ 12 Abs 1, 25 WaffG).

7.2. Ablauf

Die Erstellung des Gutachtens erfolgt in zwei Stufen.

Stufe I: Psychologische Untersuchung unter Anwendung eines Tests (gem. 1. WaffG-Durchführungsverordnung). Aufgrund der dabei gewonnenen Ergebnisse entscheidet sich, ob eine Verlässlichkeit anzunehmen ist oder nicht. Wenn ja, erhalten Sie ein positives Gutachten per Post. Das Gutachten dient zur Vorlage bei der Behörde. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer zuständigen Behörde über die Gültigkeitsdauer des Gutachtens. Mitunter anerkennen Behörden lediglich Gutachten, die innerhalb des letzten halben Jahres vor Antragstellung erstellt wurden. Wenn nein, können Sie wählen, ob Sie eine weiterführende Begutachtung (Stufe II) wollen oder die Untersuchung beenden möchten. Im Falle einer Beendigung wird Ihnen eine Ergebnismitteilung über die Stufe I zugesandt. Die KFV Sicherheit-Service GmbH ist verpflichtet, ein negatives Ergebnis der Behörde zu melden, sofern nicht noch Stufe II positiv absolviert wird.

Stufe II: Hier werden die in Stufe I aufgetauchten Zweifel an der Verlässlichkeit genau untersucht und eventuell ausgeräumt. Inhalt und Umfang richten sich nach den Ergebnissen aus Stufe I und werden Ihnen vor der Begutachtung persönlich mitgeteilt.

Sollten Sie die Stufe I nicht bei uns absolviert haben oder benötigen Sie das Gutachten für die Belassung Ihrer Waffenbesitzkarte (bzw. Waffenpass), so durchlaufen Sie jedenfalls Stufe I und Stufe II in unserer Untersuchungsstelle. Nach Abschluss der Stufe II erhalten Sie ein ausführliches Gutachten per Post. Die KFV Sicherheit-Service GmbH ist verpflichtet, ein negatives Ergebnis der Behörde zu melden.

Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer zuständigen Behörde über die Gültigkeitsdauer des Gutachtens. Mitunter anerkennen Behörden lediglich Gutachten, die innerhalb des letzten halben Jahres vor Antragstellung erstellt wurden.

Hinweis: Wird innerhalb von 6 Monaten nach einem negativen Gutachten ein weiteres erstellt, darf die Behörde dieses nicht verwenden. Aus diesem Grund führt die KFV Sicherheit Service GmbH binnen 6 Monaten ab Ausstellung eines negativen Gutachtens keine neuerliche Begutachtung durch.

7.3. Gebühr

Bei Überweisung ist ein Zahlungsnachweis zur Untersuchung mitzubringen. Ohne geeigneten Zahlungsnachweis oder Vor-Ort-Bezahlung kann die Untersuchung nicht durchgeführt werden. Mit der Bezahlung sind alle Leistungen in Zusammenhang mit der Testung, Gutachtenerstellung und schriftlichen Ausfertigung abgegolten.

 

8. Gewährleistung, Haftung

Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen. Die KFV Sicherheit-Service GmbH haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, ausgenommen bei Personenschäden. Reklamationen auf Grund gesetzlicher Gewährleistungsansprüche oder sonstige Anfragen können unter den oben genannten Kontaktdaten („Allgemeines“) geltend gemacht werden.

 

9. Verschwiegenheitspflicht und Datenschutz

Die VPU, NAS und WVP durchführenden Personen unterliegen der gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht. Weiters finden auf alle personenbezogenen Daten und Untersuchungsergebnisse die Bestimmungen des Datenschutzes Anwendung.

Als Teilnehmer einer NAS verpflichten Sie sich, über alle Tatsachen, welche Ihnen über andere Kursteilnehmer im Verlauf des Kurses bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren. Dies bedeutet, dass auch im privaten Gespräch gegenüber (Ehe-) Partnern, Eltern etc. jede Namensnennung anderer Gruppenmitglieder zu unterlassen ist.

 

10. Rücktrittsrecht (Widerrufsrecht)

10.1. 14-tägiges Rücktrittsrecht

Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurückzutreten. Die Rücktrittsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Rücktrittsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Kontaktdaten unter „Allgemeines“) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Rücktrittsformular (siehe unten) verwenden. Dies ist jedoch nicht vorgeschrieben. Zur Wahrung der Rücktrittsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Rücktrittsrechts vor Ablauf der Rücktrittsfrist absenden.

10.2. Folgen des Rücktritts

Wenn Sie vom Vertrag zurücktreten, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Rücktritt dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Rücktrittsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Rücktrittsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

10.3. Entfall des Rücktrittsrechts

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung vor Ablauf der Rücktrittsfrist beginnen soll und wurde diese vollständig erbracht, entfällt das Rücktrittsrecht.

 

11. Gerichtsstand, Österr. Recht

Für Rechtsstreitigkeiten ist das am Sitz der KFV Sicherheit-Service GmbH sachlich zuständige Gericht ausschließlich zuständig. Ist der Kunde Verbraucher im Sinne des KSchG, so kann eine Klage gegen ihn nur am Sprengel seines Wohnsitzes, gewöhnlichen Aufenthaltes oder Ortes der Beschäftigung eingebracht werden. Auf sämtliche Rechtsstreitigkeiten aus dieser Vereinbarung ist ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen und des UN-Kaufrechts anwendbar. Ist der Vertragspartner Verbraucher, so sind auch die zwingenden Vorschriften des Rechtes des Staates, in dem er seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, anwendbar.

 

Widerrufsformular

Wenn Sie den Vertrag widerrufen möchten, füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es an die

KFV Sicherheit-Service GmbH

Schleiergasse 18, A-1100 Wien

Telefon: +43-(0)5-77 0 77-8000, Fax: +43-(0)5-77 0 77-8899, E-Mail: service@kfv.at

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)

     Bestellt am (*)/erhalten am (*)

  • Name des/der Verbraucher(s)
  • Anschrift des/der Verbraucher(s)
  • Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
  • Datum   

(*) Unzutreffendes streichen.

 
Bescheid hochladen